Die Gefahr kommt aus dem Boden. Sie ist unsichtbar, man riecht sie nicht – aber sie ist giftig: Radon. Ein natürliches, radioaktives Gas, das in hohen Konzentrationen Lungenkrebs befördert. Seit Februar sieht der Bund vor, dass betroffene Schulhäuser deutlich schneller saniert und vor Radon geschützt werden müssen.
«Wenn Personen langfristig Radongas ausgesetzt sind, dann erhöht sich das Risiko, Lungenkrebs zu bekommen», sagt Martha Palacios vom Bundesamt für Gesundheit BAG. Nach dem Rauchen sei Radon die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs, so das BAG. 200 bis 300 Tote gäbe es jährlich in der Schweiz aufgrund von Krebserkrankungen, die auf Radon zurückgeführt werden.
Neue Vorschriften für Schulhaus-Sanierungen
Der Bund hat deshalb bereits vor fünf Jahren die Radon-Grenzwerte gesenkt. Werden diese überschritten, müssen die betroffenen Häuser grundsätzlich saniert werden. Je nach Radon-Konzentration verlangt der Bund dies früher oder später.
Anfang Jahr nun hat er die Vorgaben für Schulhäuser noch zusätzlich verschärft: Neu wird bei allen Räumen angenommen, dass sie als Klassenzimmer dienen könnten. Damit gelten die schärfst möglichen Grenzwerte und die Fristen für die Sanierung verkürzen sich deutlich. Im Extremfall auf unter ein Jahr.
«Es gibt ja oft Platzprobleme in Schulen», so Palacios, «die Aufenthaltsdauer verändert sich von Jahr zu Jahr.» Im Sinne des Kinderschutzes und einer langfristigen Planung habe man deshalb generell auf die kürzesten Sanierungspflichten gesetzt. Das sei «zielführend», erklärt das BAG.
Jede achte Schule sanierungspflichtig
Nach Messungen sei schweizweit etwa eine von acht Schulen sanierungspflichtig gewesen. In 21 Schulen war die Belastung sogar so hoch, dass sofort gehandelt werden musste.
Die Kantone, die für die Einhaltung der Grenzwerte zuständig sind, haben vielerorts reagiert und ihre kantonalen Vorschriften angepasst. Auch die Radon-Messungen in Schulen wurden in den vergangenen Jahren intensiviert. Im stark betroffenen Wallis will der Staatsrat dem Parlament demnächst ein eigenes Radon-Gesetz vorlegen.
Und im Kanton Bern ist seit dem Wochenende ein Vorstoss hängig, der fragt, wie der Kanton nach Verkürzung der Fristen die Vorgaben zur Sanierung von Schulen einhalten will. Teilweise liegen die gemessenen Werte in Bern um ein Mehrfaches höher, als es der Bund zulässt.
Keine Konsequenzen nach Ablauf der Frist
Was also, wenn die verkürzten Fristen verpasst werden? «Es gibt keine Konsequenz in dem Sinne, wenn man die Sache in einer vernünftigen Weise angeht», sagt Martha Palacios vom BAG.
Es gibt keine Konsequenz in dem Sinne, wenn man die Sache in einer vernünftigen Weise angeht.
Sie gesteht aber auch, dass der Bund in Bezug auf die Radon-Sanierungen noch nicht dort sei, wo er hinwolle. Wegen fehlender Konsequenzen bleiben die verkürzten Fristen zur Radon-Sanierung von Schulhäusern wohl eher ein bundesamtlicher Mahnfinger.