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Maurer schlägt dem Wallis ein eigenes Obligatorium vor
Aus News-Clip vom 22.09.2021.
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Räte nehmen Motion an Neuer Anlauf für schweizweite Erdbebenversicherung

  • Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat für die Einführung einer schweizweiten Erdbebenversicherung ausgesprochen.
  • Im Zentrum steht ein neuer Lösungsansatz: die Eventualverpflichtung. Diese hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) vorgeschlagen.
  • Demnach würden alle Hauseigentümer verpflichtet, erst beim Eintreffen eines schweren Erdbebens eine Prämie zu zahlen. Blieben schwere Erdbeben aus, entstünden für sie keine Kosten.

Nach dem Ja beider Räte zu einer entsprechenden Motion ist nun der Bundesrat dran. Er soll die verfassungsrechtlichen, respektive gesetzlichen Grundlagen zur Schaffung einer Erdbebenversicherung mittels eines Systems der Eventualverpflichtung schaffen.

Eventualverpflichtung – wie funktioniert das?

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Beim Konzept der Eventualverpflichtung würden alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in der Schweiz verpflichtet, im Falle von Schäden durch ein Erdbeben einen bestimmten Prozentsatz des Versicherungswerts ihres Gebäudes als Einmalprämie in einen gemeinschaftlichen Topf einzuzahlen.

Mit zum Beispiel 0.7 Prozent auf der Gebäudeversicherungssumme würde diese Kasse gemäss Berechnung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S), welche die entsprechende Motion eingereicht hat, dann über Mittel im Umfang von 20 Milliarden Franken verfügen.

So wäre zum Beispiel für ein Gebäude von 500'000 Franken Versicherungswert im Ereignisfall eine Zahlung von 3500 Franken zu leisten. Eine solche Zahlung, die nur alle paar Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte anfällt, sei vertretbar, angemessen und zumutbar, schreibt die Urek-S.

Die Kosten für die einzelnen Hauseigentümer blieben bei diesem System überschaubar, sagte Christine Bulliard-Marbach («Die Mitte»/FR), Sprecherin der Kommission, die die Motion eingebracht hat. Die Fragen der genauen rechtlichen Ausgestaltung könnten noch geklärt werden.

Eine Minderheit lehnte den Vorstoss ab. Schon heute sei es für alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer möglich, eine Erdbebenversicherung abzuschliessen, sagte Matthias Jauslin (FDP/AG). Die Verantwortung solle bei den Privaten bleiben. «Eine vom Staat verordnete obligatorische Vollkaskoversicherung ist der falsche Weg.»

Schauen, wenn der Schadenfall eintritt

Der Bundesrat hat ebenfalls grundsätzliche Bedenken, wie Bundesrat Ueli Maurer sagte. Eine obligatorische Erdbebenversicherung sei seit 25 Jahren nicht mehrheitsfähig, gab er zu bedenken. Dies, weil es heute gute private Modelle gebe. Zudem könne immer noch eine Lösung gefunden werden, wenn ein grosses Erdbeben tatsächlich eintrete.

Vom Tisch ist eine Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft, die eine nationale obligatorische Erdbebenversicherung einführen wollte. Das Geschäft wurde von beiden Räten abgelehnt. In einem Punkt sind sich aber alle einig: Es besteht ein erhebliches Risiko für ein seltenes, grosses Erdbebenereignis in der Schweiz mit weitreichenden Schäden.

Und die entstehenden Schäden könnten im Extremfall im dreistelligen Milliardenbereich liegen, hiess es in der Debatte. Expertinnen und Experten gehen derzeit von weit über 50 Milliarden Franken aus.

SRF 4 News, 22.09.2021, 17:00 Uhr;

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