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Raser von Täuffelen Berner Obergericht reduziert Strafen beider Beteiligter

Das Gericht beurteilt den tödlichen Raserunfall von 2011 in Täuffelen (BE) anders als 2015 das Regionalgericht in Biel.

Das Berner Obergericht hat den zweiten am Unfall beteiligten Junglenker vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen und gegen ihn eine bedingte Geldstrafe wegen grober Verkehrsregelverletzungen verhängt.

Weniger Erfolg mit seiner Beschwerde ans Obergericht hatte der andere am Unfall Beteiligte, auch er ein 24-jähriger: Die zweite Instanz verurteilte ihn wegen eventualvorsätzlicher Tötung und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Die erste Instanz hatte noch siebeneinhalb Jahre verhängt.

Das Berner Obergericht hatte sich seit Montag mit dem tödlichen Raserunfall im Jahr 2011 in Täuffelen befasst.

Das Regionalgericht als erste Instanz hatte den Unfallverursacher wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Sein Kollege wurde zu sieben Jahre verurteilt. Das Regionalgericht sah in ihm einen Mittäter: Als ihn sein Kollege überholen wollte, habe er ebenfalls beschleunigt. Andernfalls wäre es nicht zum Unfall gekommen.

Familienvater starb

Die zwei jungen Männer waren zum Zeitpunkt des Unfalls 18 Jahre alt. Nach Überzeugung des Regionalgerichts in Biel hatten die Junglenker an jenem Samstag kurz vor Weihnachten 2011 beschlossen, sich ein Rennen mit ihren Autos zu liefern.

Der eine Lenker verlor im Ortsinnern von Täuffelen mit fast 100 km/h die Kontrolle über sein Fahrzeug und erfasste eine Familie auf dem Trottoir. Der 34-jährige Familienvater starb noch auf der Unfallstelle. Seine Frau, sein kleiner Sohn und ein korrekt entgegenkommender Autofahrer wurden zum Teil schwer verletzt.

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