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Raserunfall vom Bözberg war vorsätzliche Tötung
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 01.12.2021. Bild: ZVG/Kantonspolizei Aargau
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Raserprozess im Aargau Vorsätzliche Tötung: 6.5 Jahre Gefängnis für Bözberg-Unfallfahrer

Ein Mann raste mit einem Porsche Cayenne in ein anderes Auto. Nun wurde er für die Tötung dreier Menschen verurteilt.

Der Mann, der bei einem selbst verursachten Unfall auf der Autobahn A3 vor dem Bözbergtunnel drei Menschen getötet hat, ist unter anderem wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung schuldig. Dieses Urteil hat das Bezirksgericht Brugg gefällt. Der heute 47-Jährige muss 6.5 Jahre ins Gefängnis. Nach der Haftstrafe wird der Montenegriner 5 Jahre des Landes verwiesen.

Zudem muss der Mann Genugtuung an Angehörige und weitere Privatkläger sowie für Untersuchungskosten über eine halbe Million Franken bezahlen. Die Privatkläger können zudem mit einem Zivilverfahren Schadenersatz einfordern.

Mit seinem Urteil folgt das Gericht zum grossen Teil den Forderungen der Anklage. Diese hatte 7 Jahre Gefängnis mit ambulanter Therapie und 10 Jahre Landesverweis verlangt. Den Forderungen der Privatkläger folgte das Gericht vollumfänglich. Der Verteidiger hatte auf Fahrlässigkeit plädiert und eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Aargauer Obergericht weitergezogen werden.

Gericht geht von Suizidversuch aus

Der Angeklagte war im November 2019 auf der gesperrten Spur in einer Autobahnbaustelle vor dem Bözberg gerast. Mit 150 Kilometern in der Stunde überholte er in einem Porsche Cayenne eine langsam fahrende Kolonne. Kurz vor einem Baustellenfahrzeug schwenkte er in die Kolonne ein und prallte in ein anderes Auto. Die drei Insassen starben, als ihr Auto in einen Sattelschlepper geschoben wurde.

Das Gericht habe während acht Stunden beraten, so der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung. Es sah es als erwiesen an, dass der Mann bei seiner Unglücksfahrt zu keinem Zeitpunkt gebremst hatte. Er wollte absichtlich mit vollem Tempo gegen ein Baustellenfahrzeug fahren, um sich umzubringen. Der lange Brief, den er bei sich hatte, deutet das Gericht als Abschiedsbrief. Dazu kommt ein Anruf seiner Frau, ihr Mann wolle sich umbringen. Staatsanwalt und Verteidiger gingen ebenfalls von einem Suizidversuch aus.

Kran birgt demoliertes Auto.
Legende: SRF

«Nach mir die Sintflut»

Der Mann habe bei seiner Fahrt weitere Todesopfer in Kauf genommen, so das Gericht – ganz nach dem Motto: «Nach mir die Sintflut». Dieses Verhalten sei Eventualvorsatz, der Mann wird deshalb wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt. Das Verschulden sei schwer. Dem egoistischen Handeln des Beschuldigten seien drei Menschen zum Opfer gefallen.

Einige Richterinnen und Richter wollten den Mann für seine Tat sogar zu einer deutlich längeren Gefängnisstrafe verurteilen. Er sei schuldfähig, aufrichtige Reue habe er nie gezeigt. Eine ambulante Massnahme ordnete das Bezirksgericht Brugg nicht an – im Gegensatz zur Forderung der Anklage. Der Mann zeige zwar psychische Auffälligkeiten, diese genügten aber nicht für eine Therapie.

Der Mann hatte während der Gerichtsverhandlung mehrmals gesagt, dass er sich nicht mehr an den Crash erinnern könne und dass es ihm leid tue. Seine Frau wollte sich von ihm trennen, er sei in einem schlechten psychischen Zustand gewesen.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 01.12.2021, 17:30 Uhr;

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