Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Raserurteil Raser-Freispruch vom Bundesgericht aufgehoben

  • Das Bundesgericht hat einen Freispruch gegen einen Raser aufgehoben, wie aus dem publizierten Urteil hervorgeht.
  • Es schickt den Fall zur Neubeurteilung zurück ans Zürcher Obergericht.
  • Der Delinquent war mit dem Sportwagen des Sohnes rund 200 km/h auf der Autobahn gefahren.
  • Als Erklärung gab der Raser an, dass er glaubte, seine Frau würde dringend Medikamente gegen ihre Herzkrankheit benötigen.
Video
Archiv: Autotuner – Autofans, Poser oder gefährliche Raser?
Aus rec. vom 21.09.2021.
abspielen. Laufzeit 23 Minuten 24 Sekunden.

Während der Fahrt soll sie Symptome verspürt haben und der Lenker dachte, sie würde womöglich gerade einen Herzinfarkt erleiden. In der Folge beschleunigte der Fahrer, um schnell nach Hause zu kommen.

Auf dem Bild sieht man das Bundesgericht mit wehender Schweizer Fahne unter leicht bewölktem Himmel
Legende: Gemäss dem Bundesgericht hat der Beschuldigte eine unverhältnismässige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende geschaffen. Keystone/Laurent Gillieron

Das Tempo von 200 km/h habe der Raser jedoch nicht erreichen wollen, er sei das schnelle Beschleunigen des Sportwagens aber nicht gewohnt und so sei die hohe Geschwindigkeit erreicht worden. Das Winterthurer Bezirksgericht und das Zürcher Obergericht sprachen den Mann aufgrund dieser Begründung frei.

Die Gründe für die Aufhebung des Freispruchs

Das Bundesgericht sieht drei Punkte, die gegen einen Freispruch sprechen.

  1. Der Mann reduzierte die Geschwindigkeit vor einem Blitzkasten auf 120 km/h. Dieses Verhalten zeige, dass der Raser die Situation nicht als so ernst angesehen habe.
  2. Durch das Verhalten wurde eine unangemessene Gefahr geschaffen. Diese Gefahr galt nicht nur für andere Verkehrsteilnehmende, sondern auch für seine Frau.
  3. Das Kantonsspital Winterthur wäre ohne Geschwindigkeitsüberschreitung in elf Minuten erreichbar gewesen. Der Weg nach Hause war dreimal so lang als jener ins Krankenhaus.

Nach der Aufhebung des Freispruchs muss sich nun wieder das Zürcher Obergericht mit dem Fall beschäftigen.

Audio
Rückzieher im Nationalrat: Raser-Artikel soll bleiben
aus Rendez-vous vom 13.09.2022. Bild: KEYSTONE/Martial Trezzini
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 21 Sekunden.

Der Entscheid des Bundesgerichts folgt just an dem Tag, an dem der Nationalrat beschliesst, dass der bestehende Raser-Artikel bleiben soll. Richter sollen weiterhin bei Erfüllung des Raser-Tatbestands eine Gefängnisstrafe aussprechen müssen, ausser achtenswerte Gründe hätten zur Tempoüberschreitung geführt oder die Person hätte noch keinen Eintrag im Strafregister aufgrund von Verkehrsdelikten.

Regionaljournal Zürich, 13.09.2022, 12:00 Uhr;

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel