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Raserurteil Raser-Freispruch vom Bundesgericht aufgehoben

  • Das Bundesgericht hat einen Freispruch gegen einen Raser aufgehoben, wie aus dem publizierten Urteil hervorgeht.
  • Es schickt den Fall zur Neubeurteilung zurück ans Zürcher Obergericht.
  • Der Delinquent war mit dem Sportwagen des Sohnes rund 200 km/h auf der Autobahn gefahren.
  • Als Erklärung gab der Raser an, dass er glaubte, seine Frau würde dringend Medikamente gegen ihre Herzkrankheit benötigen.

Während der Fahrt soll sie Symptome verspürt haben und der Lenker dachte, sie würde womöglich gerade einen Herzinfarkt erleiden. In der Folge beschleunigte der Fahrer, um schnell nach Hause zu kommen.

Auf dem Bild sieht man das Bundesgericht mit wehender Schweizer Fahne unter leicht bewölktem Himmel
Legende: Gemäss dem Bundesgericht hat der Beschuldigte eine unverhältnismässige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende geschaffen. Keystone/Laurent Gillieron

Das Tempo von 200 km/h habe der Raser jedoch nicht erreichen wollen, er sei das schnelle Beschleunigen des Sportwagens aber nicht gewohnt und so sei die hohe Geschwindigkeit erreicht worden. Das Winterthurer Bezirksgericht und das Zürcher Obergericht sprachen den Mann aufgrund dieser Begründung frei.

Die Gründe für die Aufhebung des Freispruchs

Das Bundesgericht sieht drei Punkte, die gegen einen Freispruch sprechen.

  1. Der Mann reduzierte die Geschwindigkeit vor einem Blitzkasten auf 120 km/h. Dieses Verhalten zeige, dass der Raser die Situation nicht als so ernst angesehen habe.
  2. Durch das Verhalten wurde eine unangemessene Gefahr geschaffen. Diese Gefahr galt nicht nur für andere Verkehrsteilnehmende, sondern auch für seine Frau.
  3. Das Kantonsspital Winterthur wäre ohne Geschwindigkeitsüberschreitung in elf Minuten erreichbar gewesen. Der Weg nach Hause war dreimal so lang als jener ins Krankenhaus.

Nach der Aufhebung des Freispruchs muss sich nun wieder das Zürcher Obergericht mit dem Fall beschäftigen.

Der Entscheid des Bundesgerichts folgt just an dem Tag, an dem der Nationalrat beschliesst, dass der bestehende Raser-Artikel bleiben soll. Richter sollen weiterhin bei Erfüllung des Raser-Tatbestands eine Gefängnisstrafe aussprechen müssen, ausser achtenswerte Gründe hätten zur Tempoüberschreitung geführt oder die Person hätte noch keinen Eintrag im Strafregister aufgrund von Verkehrsdelikten.

Regionaljournal Zürich, 13.09.2022, 12:00 Uhr ; 

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