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Raumplanungsgesetz Neue Raumplanung: Kantone sollen an die kürzere Leine

Mit dem neuen Raumplanungsgesetz nimmt der Bund die Kantone an die kürzere Leine, um die Zersiedlung zu bekämpfen. Hart treffen wird dies jene Kantone, die zu grosszügig Bauland eingezont haben – etwa das Wallis. Die Gegner fürchten Zentralismus und höhere Bodenpreise. Abgestimmt wird am 3. März.

In der Schweiz gibt es mehr Bauland als nötig. Statt wie gesetzlich vorgesehen für 15 Jahre, verfügen einige Orte im Extremfall über genügend Bauland für die nächsten 50 Jahre. Die Folge: Der Boden wird verschwenderisch statt verdichtet und damit sparsam bebaut, wodurch Kulturland für die Landwirtschaft verloren geht. Pro Tag wird im Schnitt ein Quadratmeter überbaut.

Gegen diesen Missstand reichten Umweltschutzkreise 2007 die Landschaftsinitiative ein, die ein 20jähriges Moratorium für neues Bauland verlangt. Das Parlament arbeitete das revidierte Raumplanungsgesetz als indirekten Gegenvorschlag aus. Darüber wird am 3. März abgestimmt, weil der Schweizerische Gewerbeverband das Referendum ergriff.

Der Gegenvorschlag macht den Kantonen strengere Vorschriften bei der Raumplanung, für die sie zuständig sind. Sie müssen die 15-Jahre-Regel konsequenter einhalten und überdimensionierte Bauzonen zurückzonen. Gegen die Bodenspekulation sollen sie unter anderem Eigentümer zur Überbauung ihres Landes zwingen können.

Umstrittene Rückzonungen

Gegen diese Vorgaben und vor allem gegen die Rückzonungen ziehen die Gegner ins Feld: Das «Diktat aus Bundesbern» bevormunde die Kantone und greife in das Privateigentum ein, halten sie fest. Zu den Gegnern zählen auch der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse, der Hauseigentümerverband sowie SVP, FDP und eine Minderheit der CVP.

Parolenspiegel

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Legende: sf

Abstimmungsempfehlungen zum Raumplanungsgesetz: Parolen

Aus ihrer Sicht führt das neue Raumplanungsgesetz zu einer Verknappung des Bodens und damit zu höheren Bodenpreisen und Mieten. Die Befürworter weisen dagegen darauf hin, dass andere Faktoren die Mieten bestimmen. Zudem könne auch künftig neues Bauland geschaffen werden – allerdings nicht beliebig, sondern dort, wo es auch gebraucht werde.

Unbekannte Zahlen

Wie viel Bauland schweizweit ausgezont werden müsste, weiss derzeit niemand. Aus einer fünf Jahre alten Studie, die der Bund als überholt bezeichnet, leiten die Gegner eine überflüssige Fläche von 18'800 Hektaren ab. Laut Bund dürften es aber mittlerweile deutlich weniger sein, weil die Bevölkerung stärker gewachsen ist und weiterhin stärker wächst als erwartet.

Bei einer Annahme des Gesetzes müssten sich Bund und Kantone darauf verständigen, wie der Baulandbedarf für 15 Jahre errechnet wird. Daraus ergibt sich, wie viel Bauland die Kantone auszonen müssen.

Erst die Richtpläne der Kantone und Nutzungspläne der Gemeinden werden aber zeigen, wo ausgezont wird. Das wird dauern: Der Bund, der die neuen Richtpläne genehmigen muss, rechnet mit einer Bereinigung erst in rund 20 Jahren. Bis ein Kanton seinen Richtplan geändert hat, dürfte er aber sein Bauland insgesamt nicht vergrössern.

Walliser Widerstand

Kantone, die sich an die Regeln gehalten haben, sind weniger betroffen als Kantone, die ihre Hausaufgaben vernachlässigt haben. Nirgends gibt es mehr unbebautes Bauland als im Wallis, das damit die meisten Rückzonungen vornehmen müsste. Der Kanton wehrt sich denn auch als einziger gegen das Raumplanungsgesetz.

In Interviews gab Bundesrätin Doris Leuthard an, dass auch die Kantone Waadt, Tessin, Jura und Freiburg von Rückzonungen betroffen sein dürften. Sie zeigte den Gegnern aber auch einen Ausweg auf: Bauland könnte als Reservezone bezeichnet werden und würde damit privilegiert behandelt, wenn wieder Bauland benötigt wird.

Mehrwertabgabe für alle

Wird teures Bauland in billiges Landwirtschaftsland umgewandelt, erhält der Eigentümer in der Regel eine Entschädigung. Je mehr Bauland rückgezont wird, umso mehr müssen die Gemeinden und Kantone für Entschädigungen zahlen. Die Gegner kritisieren, dass das den Staat und damit die Steuerzahler – besonders im Wallis – Milliarden von Franken kostet.

Allerdings soll ein Teil der Entschädigungen aus einer Mehrwertabgabe stammen. Diese müssten die Kantone neu zwingend erheben, wenn Bauland neu eingezont wird und damit stark an Wert gewinnt.

Der Bund schreibt eine Mindestabgabe von 20 Prozent vor. Bezahlen müssen die Eigentümer aber erst, wenn sie das Land verkaufen oder bebauen. Die Gegner wehren sich auch dagegen. In den Kantonen Basel-Stadt, Thurgau, Neuenburg und Genf existiert bereits eine Mehrwertabgabe.

Wird das Raumplanungsgesetz abgelehnt, kommt die Landschaftsinitiative zur Abstimmung. Diese wurde unter der Bedingung zurückgezogen, dass die Gesetzesrevision in Kraft tritt.

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