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Gesetzesgegner wehren sich
Aus Tagesschau vom 10.01.2013.
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Raumplanungsgesetz Raumplanungsgesetz: Gegner streiten sich mit Bund um Zahlen

Der Abstimmungskampf zum revidierten Raumplanungsgesetz ist voll entbrannt. Die Gegner haben ihre Argumente dargelegt. Unter anderem berufen sie sich auf Zahlen des Bundes. Dieser will damit aber nichts zu tun haben.

An einer Medienkonferenz haben Mitglieder des Nein-Komitees zum Raumplanungsgesetz über ihre Argumente informiert. Dabei meldete ein Vertreter des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) zu Wort, der im Publikum sass. «Wir distanzieren uns in jeder Form von dieser Karte», sagte Daniel Wachter, Chef der Sektion Nachhaltige Entwicklung im ARE.

Die Gegnerinnen und Gegner des revidierten Raumplanungsgesetzes hatten eine Karte präsentiert, die zeigt, wie viel Bauland die einzelnen Kantone bei einem Ja zum Gesetz rückzonen müssten. Es handle sich um eine Schätzung des Bundesamtes für Raumentwicklung, steht auf der Karte.

«Absurde Zahlen»

Daniel Wachter betonte, dies sei nicht der Fall – und bat das Komitee, sich im Zusammenhang mit den Zahlen künftig nicht mehr auf den Bund zu berufen. Die Zahlen bezeichnete er als «absurd». Gemäss der Karte müssten auch Kantone wie Genf oder Zürich Bauland rückzonen. Dies wird laut Wachter «nie und nimmer» der Fall sein. Auch die Zahlen für die anderen Kantone seien nicht realistisch.

Das Nein-Komitee unter Führung des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV) zeigte sich etwas irritiert über die Intervention und beharrte darauf, dass die Zahlen vom Bund stammten. Solange dieser keine aktuelleren liefere, hätten die Zahlen ihre Gültigkeit, sagte SGV-Präsident und SVP-Nationalrat Jean-François Rime.

Veraltete Statistik?

Beim Streit geht es um eine Studie zu den Bauzonenreserven und dem künftigen Bedarf, die 2008 im Auftrag des Bundes von der Firma Fahrländer Partner AG erstellt wurde. Dabei wurden die Reserven von 2007 dem geschätzten Bedarf bis 2030 gegenübergestellt.

Aus Sicht des Bundes ist die Studie jedoch nicht mehr aktuell. Zum einen deshalb, weil in den letzten Jahren mehr Bauland verbraucht wurde, so dass der Anteil unüberbauter Bauzonen seit 2007 abgenommen hat. Zum anderen wurden die Schätzungen zur Bevölkerungsentwicklung inzwischen deutlich nach oben korrigiert.

«Manipulierte Daten»

Aus der Fahrländer-Studie dürften keine voreiligen Schlüsse zu Rückzonungen gezogen werden, sagte Bundesrätin Doris Leuthard am Montag an ihrer Medienkonferenz zur Abstimmung. Was die unüberbauten Bauzonen betrifft, gibt es inzwischen neuere Zahlen, in Form der Bauzonenstatistik 2012.

Dies ist aber nicht das einzige, was der Bund dem Nein-Komitee vorwirft: Die Zahlen, welche die Gegner präsentierten, entsprächen auch nicht der Fahrländer-Studie, sagte Wachter. Sie seien manipuliert worden. Erstellt hat die Karte der Walliser Gewerbeverband.

 

Kosten von 37 Milliarden

Auf Basis der umstrittenen Zahlen haben die Gegner des Raumplanungsgesetzes errechnet, wie viel Bauland rückgezont werden müsste. Sie kamen zum Schluss, dass es insgesamt 18'800 Hektaren wären.

Weil die Behörden die Eigentümer entschädigen müssten, würde dies nach Darstellung des Nein-Komitees 37 Milliarden Franken kosten, rund 5000 Franken pro Kopf der Bevölkerung. Allein der Kanton Wallis müsste demnach 4363 Hektaren Bauland auszonen, was Kosten von 3 Milliarden Franken verursachen würde.

Details nicht im Gesetz

Der Bund teilt diese Einschätzung nicht. Eine eigene will er allerdings nicht liefern, da das Gesetz offen lässt, wie der Bedarf an Bauland künftig genau berechnet würde. Fest steht lediglich, dass sich die Grösse der Bauzonen am voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre orientieren müsste.

Für die Berechnung des Bedarfs müssten Bund und Kantone nach einer Annahme des Gesetzes gemeinsam Richtlinien erarbeiten und eine Methodik festlegen. Letztlich werde sich erst im Laufe der Anpassungen der Richt- und Nutzungspläne zeigen, ob, wo und wie viel Bauland jeweils zurückzuzonen sei, hält der Bund fest.

Die Gegner kritisieren das Gesetz auch aus diesem Grund: Die Umsetzung sei unklar, bei einem Ja werde der Streit erst beginnen – wie nach dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative.

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