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Schweiz Reaktionen zur Nicht-Verwahrung eines Serien-Vergewaltigers

Ein Serienvergewaltiger wird nicht lebenslänglich verwahrt: Der Entscheid des Bundesgerichts erregt die Gemüter. Die Urheberin der Verwahrungs-Initiative sieht den Fehler nicht bei der Justiz, sondern im Gesetzestext. Ein Strafrechtler erklärt, warum der Täter trotzdem hinter Gittern bleiben dürfte.

Der 58-Jährige ist ein Serientäter. Jahrelang lauerte er Frauen in Garagen auf, würgte sie, vergewaltigte sie. Mehrmals wurde er gefasst und verurteilt. Bereits 1985 wurde er wegen Rückfallgefahr verwahrt. 2011 dann gewährte ihm die Luzerner Justiz Hafterleichterungen.

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Die Reaktionen auf das Bundesgerichts-Urteil
aus Echo der Zeit vom 30.11.2015.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 30 Sekunden.

Bereits nach drei Monaten wurde der Mann rückfällig. Er betäubte zwei Frauen und missbrauchte sie. Die Basler Justiz verhängte eine lebenslange Verwahrung. Doch jetzt hebt das Bundesgericht diese Strafe auf. Die Betäubung und der Missbrauch wiegen nicht schwer genug, um eine lebenslange Verwahrung des Täters zu rechtfertigen, urteilt das Bundesgericht.

SVP-Nationalrätin Nathalie Rickli zeigt sich empört: «Das Urteil schockiert. Wer, wenn nicht ein Täter, der 26 Frauen missbraucht hat, soll lebenslänglich verwahrt werden?» Sie wirft dem Bundesgericht vor, das Gesetz regelmässig und absichtlich zu eng auszulegen. Für einmal, so Rickli, aber nicht bei der Frage der Therapierbarkeit des Täters. «Sie finden diesmal andere Gründe, warum sie nicht lebenslänglich verwahren sollen. Meiner Meinung nach ist das stossend.»

Braucht es eine Gesetzesänderung?

Überraschenderweise widerspricht dem Anita Chaaban. Sie ist die Urheberin der Verwahrungs-Initiative und das Urteil ärgert auch sie. Trotzdem lässt sie die Kritik am Bundesgericht nicht gelten: «Das Urteil ist nicht in diesem Sinne falsch. Aber falsch ist der Gesetzestext. Er entspricht leider nicht den Forderungen unserer Initiative.»

Das Parlament habe den Artikel zu eng gefasst, so dass die lebenslangen Verwahrung kaum je angewandt werde. «Konkret steht jetzt im Gesetz: Für die lebenslange Verwahrung muss die psychische und physische Verletzung unvergleichbar höher sein als bei der normalen Verwahrung. Das muss raus.»

Nötig wäre deshalb, so Chaaban, dass das Parlament den Artikel noch einmal überarbeite und diese Einschränkungen aus dem Gesetz streiche. Nationalrätin Nathalie Rickli nimmt den Ball auf. Sie will im Parlament das Urteil thematisieren und in den nächsten Tagen Kontakte knüpfen: «Auch mit Leuten aus anderen Parteien werde ich mich in dieser Session darüber unterhalten, wie genau man den Artikel 64 anpassen kann. Solche Täter gehören weggesperrt, und zwar für immer.»

Denkbar, dass die neue Mehrheit im Parlament zu einer neuen Lösung findet. Allerdings ist Rickli skeptisch. Denn für Eingriffe in die Grundrechte sei die FDP schwer zu gewinnen.

Der Sexualtäter bleibt wohl im Gefängnis

Tatsächlich kann man den Fall auch anders sehen. Der Strafrechtsexperte Benjamin Brägger beispielsweise sagt: «Wer heute sogenannt ordentlich verwahrt wird, hat ganz, ganz geringe Chancen, je wieder entlassen zu werden. Die Unterscheidung zwischen der lebenslangen und ordentlichen Verwahrung gibt es in der Praxis eigentlich nicht.»

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Strafrechtsexperte Benjamin Brägger: «Ich rechne nicht damit, dass der Täter wieder freikommt»
aus SRF 4 News aktuell vom 30.11.2015.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 12 Sekunden.

Auch im jüngsten Fall hat das Bundesgericht den Sexualtäter zwar nicht lebenslang verwahrt – doch hier könne die sogenannt ordentliche Verwahrung nach Artikel 34 greifen, sagt Brägger: «Und die wäre nötig in diesem Fall.» Dass der 26-fache Sexualtäter noch einmal frei kommt, glaubt Brägger nicht.

Unter dem Strich heisst das: gestritten wird vor allem über juristische Begriffe. Auch wenn die lebenslange Verwahrung kaum je ausgesprochen wird: die politischen Diskussionen der letzten Jahre haben den Strafvollzug verändert. Dass heute noch jemand aus einer Verwahrung entlassen wird, kommt höchst selten vor.

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