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Mehr Rechte für Mieterinnen und Mieter in Basel
Aus Rendez-vous vom 11.06.2018. Bild: Keystone
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Recht auf bezahlbare Wohnung Keine obdachlosen Basler mehr – jedenfalls theoretisch

Die Basler Stimmbevölkerung hat am vergangenen Sonntag die Position der Mieterinnen und Mieter gestärkt. In der Basler Kantonsverfassung ist nun verankert, dass in der Gemeinde gemeldeten Personen ein Recht auf eine bezahlbare Wohnung haben. Weiter wurde der Kündigungsschutz gestärkt. Wie kommen die Basler dazu, dies in die Verfassung zu schreiben? Basel-Redaktor Sedrik Eichkorn erklärt die Umstände.

Basel hat mit der rot-grünen Regierung eine mieterfreundliche Regierung. Wie kommt es, dass ein Recht auf Wohnen in der Verfassung verankert wird?

Das kann auf den ersten Blick tatsächlich überraschen. Basel hat eine rot-grüne Regierung, die mit dem Wohn-Bauförder-Gesetz schon einiges gegen die Wohnungsknappheit tut. Aber in Basel ist der Wohnungsmarkt hart umkämpft. Viele haben Angst, aus ihrer Wohnung verdrängt zu werden, zum Beispiel wegen Immobilienspekulation.

Ganz konkret ist es auch die Aufforderung, günstigen Wohnraum zu bewahren. Teure Neubauwohnungen gibt es genug.

Das Thema brennt den Leuten unter den Nägeln. Die Leerstandsquote in Basel ist in den letzten Jahren nochmals gesunken. Sie liegt jetzt bei gut 0.5 Prozent. Das ist ein sehr tiefer Wert. Die Wohnungsknappheit ist eine der grössten Sorgen der Baslerinnen und Basler.

Letztlich wird die Basler Regierung kritisiert. Hat sie sich zu wenig engagiert?

Es ist sicherlich eine klare Botschaft an die Regierung. Die Politik soll noch mehr tun und dafür auch in den Wohnungsmarkt eingreifen. Es ist weniger eine Grundsatzkritik, mehr ein Weckruf. Ganz konkret ist es auch die Aufforderung, günstigen Wohnraum zu bewahren. Teure Neubauwohnungen, gibt es eigentlich genug. Das erklärt, weshalb es einige Neubauprojekte nicht einfach haben. Die Stimmbevölkerung hat nämlich auch schon grosse Überbauungsprojekte abgelehnt.

SRF News: Was ändert sich denn nun auf der konkreten Ebene?

Sedrik Eichkorn: Das ist im Moment schwierig zu sagen. Beide Initiativen sind abstrakt und die genauen Auswirkungen lassen sich erst abschätzen, wenn Regierung und Parlament die Vorlagen umsetzen. Die «Wohnschutz-Initiative» fordert einen strengeren Kündigungsschutz. Der Staat soll Sanierungen verbieten können, wenn diese darauf ausgelegt sind, die Rendite in die Höhe zu treiben. Man will so günstige Wohnungen erhalten. Die zweite Initiative für ein «Recht auf Wohnen» ist noch viel offener. Neu haben in der Basler Verfassung alle Bürgerinnen und Bürger das Recht auf eine bezahlbare Wohnung.

Genf kennt vergleichbare Regeln wie die «Wohnschutz-Initiative». Wie sind die Erfahrungen dort?

In Genf ist das Problem vermutlich noch akzentuierter. Es gibt dort wenige Neubauten und auch auffällig wenige Sanierungen. Das Genfer Gesetz sagt, dass Hausbesitzer die Kosten von Renovationen nicht vollständig auf die Mieter abwälzen dürfen. Das führt dazu, dass weniger als in anderen Schweizer Städten saniert wird. Die Häuser verlottern teilweise zwar, dafür bleibt aber günstiger Wohnraum erhalten.

Das Gesetz hat aber auch eine Schattenseite, wie eine Studie von Avenir Suisse zeigt. Benachteiligt sind dadurch Leute, die eine neue Wohnung suchen. Sie haben es sehr schwer, etwas zu finden.

Das Gespräch führte Simon Leu.

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