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Rechtliche Grundlage vorhanden Konsumentenschützer wollen Deckel für Roaming-Gebühren

Die Stiftung für Konsumentenschutz will die Roaming-Gebühren begrenzen. Ein Rechtsgutachten gibt dafür grünes Licht.

Im Ausland auf seinem Handy die Mails checken, im Internet surfen oder skypen. Wer dazu kein W-Lan hat, muss bezahlen. Nachdem für EU-Bürger die Roaming-Gebühren 2017 abgeschafft wurden, müssen Kundinnen und Kunden von Schweizer Telekomanbietern teils immer noch tief in die Tasche greifen. Die Stiftung für Konsumentenschutz sagt den Roaming-Gebühren nun den Kampf an.

«Roaming-Tarife in der Schweiz sind einfach exorbitant teuer. Sie sind Goldesel für die Telekomanbieter», so Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz SKS gegenüber SRF News. Stalder will Preisobergrenzen für Roaming. Ein von der SKS in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten sagt nun: Die notwendige gesetzliche Grundlage dafür ist gegeben.

Roaming – ein Politikum

Immer wieder werden die Roaming-Gebühren der Schweizer Telekomanbieter zum politischen Thema. Zuletzt vor zwei Jahren, als der Nationalrat im Zuge der Revision des Fernmeldegesetzes die Möglichkeit schuf, eine Preisobergrenze für Roaming zu errichten, basierend auf internationalen Vereinbarungen.

Der Bundesrat sollte so die Möglichkeit zur Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife erhalten. Diese gesetzliche Grundlage reicht laut dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) aber nicht, um eine unilaterale Preisobergrenze festzulegen. Erlaubt seien Preisobergrenzen eben lediglich gestützt auf «internationale Vereinbarungen». Weitergehende Kompetenzen seien weder vom Bundesrat noch vom Parlament vorgeschlagen bzw. gefordert worden, schreibt das Bakom in einer Stellungnahme.

Das Rechtsgutachten, welches vom Freiburger Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor Andreas Stöckli verfasst wurde, widerspricht zwar dem Bakom, dieses hält aber auch nach der Durchsicht von Stöcklis Argumenten an seiner Sichtweise fest.

«Massiv überrissene Tarife»

Tatsächlich sind die Tarife pro Megabyte Daten um ein Vielfaches höher, als wenn man ein Datenpaket der Telekomanbieter kaufen würde. Dies macht eine Auswertung des Telekomvergleichsdienstes «Dschungelkompass.ch» deutlich.

So verlangt Salt für ein Datenpaket von 1 GB (entspricht 1024 MB) 19.95 Schweizer Franken. Im Standard-Tarif kostet 1 MB bereits 19 Franken. Der Kunde würde im Standard-Tarif damit also 975 Mal mehr bezahlen. Bei Sunrise sind es laut dem Vergleichsdienst 68 Mal mehr, bei Swisscom bezahlt der Kunde 31 Mal mehr beim Standard-Tarif im Vergleich zum Datenpaket. Die Stiftung für Konsumentenschutz spricht von einer «jahrzehntelangen Abzocke».

«Jetzt muss gehandelt werden»

Derzeit läuft die Revision der Fernmeldeverordnung. Genau hier will die Stiftung für Konsumentenschutz ansetzen. «Jetzt muss man regulieren, und zwar in den Verordnungen, die erarbeitet werden, danach kann man nicht mehr eingreifen. Und die Telekomanbieter lachen sich ins Fäustchen, weil sie ihren Goldesel weiterführen können», konstatiert Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz.

Auch wenn die Roaming-Gebühren in der Schweiz in den letzten Jahren gesunken sind, ganz darauf verzichten wollten die Telekomanbieter wie Swisscom, Sunrise oder Salt bislang nicht. Schweizer Anbieter würden nämlich nicht von den fixen EU-Tarifen profitieren, sondern müssten die Roaming-Preise im Rahmen bilateraler Verhandlungen mit den europäischen Anbietern einzeln aushandeln, so die Begründung.

Tagesschau am Mittag, 21.02.2020, 12:45 Uhr

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