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Rechtliches Gehör für «Carlos» Frist falsch gesetzt: Bundesgericht rügt Zürcher Justiz

  • Das Zürcher Obergericht hat den als «Carlos» bekannten Straftäter bei der Anordnung einer Untersuchungshaft das rechtliche Gehör verwehrt. Es hatte eine Frist falsch gesetzt.
  • Dies hat das Bundesgericht entschieden und heisst damit eine Beschwerde gut.
  • Das Obergericht muss «Carlos» nun die Möglichkeit geben, sich zur Sache zu äussern.

Das Obergericht hatte dem Anwalt von «Carlos» am 12. Oktober mit eingeschriebenem Brief eine Verfügung zugestellt. Innert drei Arbeitstagen nach Empfang sollte sich der Rechtsvertreter zu den Ausführungen der Staatsanwaltschaft in Sachen Untersuchungshaft äussern.

Gemäss dem im Postfach hinterlegten Postavis konnte der Anwalt die Sendung bis am Freitag, 20. Oktober, abholen. An diesem letzten Abholtag nahm der Rechtsvertreter die Verfügung entgegen. Und weil die folgenden zwei Tage ein Wochenende waren, begann die dreitägige Frist für die Replik am 23. Oktober zu laufen.

Voreiliger Entscheid

Das Obergericht hatte jedoch bereits am 20. Oktober die Beschwerde gegen die verfügte Untersuchungshaft abgewiesen. Das Obergericht hatte festgehalten, der Beschwerdeführer habe auf die Einreichung einer Replik verzichtet, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.

Das kantonale Gericht hat damit voreilig entschieden. Das Bundesgericht hat diesen Beschluss aufgehoben. Das Obergericht muss dem Anwalt nun nochmals Gelegenheit für eine Stellungnahme einräumen.

Die Untersuchungshaft hatte das Zwangsmassnahmengericht des Bezirks Zürich am 29. September wegen verschiedener mutmasslicher Straftaten angeordnet, die «Carlos» im Strafvollzug begangen haben soll. Bis zum 27. September hatte der junge Mann eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten wegen versuchter schwerer Körperverletzung verbüsst.

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