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Aus Tagesschau vom 02.11.2017.
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Rechtsvorbeifahren erlauben? Pläne des Bundesrates finden Zustimmung

Was möchte der Bundesrat? Die Landesregierung will das Rechtsvorbeifahren auf Schweizer Autobahnen erlauben und damit für einen besseren Verkehrsfluss sorgen. Das Rechtsüberholen soll dagegen verboten bleiben. Der Bundesrat hat eine entsprechende Motion des Aargauer FDP-Nationalrats Thierry Burkart entgegengenommen. Bisher hatte die Regierung eine Lockerung des Regimes aus Sicherheitsbedenken stets abgelehnt.

Was ist der Unterschied zwischen Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen? Grundsätzlich wird beim Überholen die Spur gewechselt, beim Vorbeifahren nicht. Für das Rechtsüberholen droht aktuell der Führerausweisentzug. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts ist das Rechtsvorbeifahren hingegen unter gewissen Umständen bereits heute zulässig, wenn die Kolonne auf dem linken Fahrstreifen dichter und langsamer ist.

Wie fallen die Reaktionen aus? Die Verkehrssicherheitsstiftung Roadcross wollte sich zur Entscheidung des Bundesrates noch nicht äussern. Für Roadcross-Sprecher Stefan Krähenbühl ist aber entscheidend, dass das Rechtsüberholen nach wie vor verboten bleibe. Zudem müsse die Abgrenzung zum Rechtsvorbeifahren klar geregelt sein – ansonsten könnte die Rechtsunsicherheit zu mehr Rechtsüberholungen auf den Autobahnen führen.

Der Touring Club Schweiz (TCS) geht derweil davon aus, dass mit der Umsetzung des Rechtsvorbeifahrens die Rechtssicherheit verbessert und die Kapazität auf den Autobahnen erhöht werden.

Das Bundesamt für Strassen (Astra) betont zudem, dass es darum gehe, die Kapazitäten der Autobahnen besser zu nutzen. Heute sei der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen viel dichter als rechts. Wenn die rechte Fahrbahn besser genutzt werde, lasse sich die Kapazität sicher steigern – und die Verkehrssicherheit würde nicht leiden.

Wie geht es jetzt weiter? Wird die eingebrachte Motion von den Räten im Bundeshaus angenommen, führt der Bundesrat im kommenden Jahr eine Vernehmlassung dazu durch.

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