- Die Waadtländer Staatsrätin Valérie Dittli (Mitte) hat in Bezug auf ihren Steuerwohnsitz keinen Fehler gemacht.
- Die Waadtländer Kantonsregierung hatte einen externen Experten beauftragt, die Steuervorwürfe gegen die Finanzdirektorin zu prüfen.
- Der Experte Daniel Schafer kommt zum Schluss, dass Dittli «im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und der Rechtsprechung» gehandelt habe.
An einer Medienkonferenz in Lausanne hat die Waadtländer Kantonsregierung über die Abklärungen eines externen Steuerexperten informiert. Dessen Gutachten kommt zum Schluss, dass Staatsrätin Valérie Dittli in Bezug auf ihren Steuerwohnsitz keinen Fehler gemacht hat.
Laut dem Gutachten hat sich der Steuersitz von Dittli zwischen 2016 und 2022 in Oberägeri (ZG) befunden. Sie hat ihre Steuern somit immer korrekt im Kanton Zug gezahlt. Die Finanzdirektorin habe «gemäss den gesetzlichen und juristischen Regeln» gehandelt.
Vorwurf der Steueroptimierung
Valérie Dittli war mit dem Vorwurf konfrontiert gewesen, jahrelang in Lausanne gelebt und politisiert zu haben, aber im Kanton Waadt keine Steuern gezahlt zu haben. Bis zum Zeitpunkt, an dem sie in den Wahlkampf um einen Sitz im Gemeinderat von Lausanne einstieg, hatte sie ihren Steuerwohnsitz in Oberägeri (ZG), wo sie aufgewachsen war.
Erst 2022 hinterlegte sie ihrer Papiere in den Kanton Waadt, berichtete Anfang März RTS , das Fernsehen der französischsprachigen Schweiz.
Gutachten nach politischem Druck
Nach verschiedenen Vorstössen im Waadtländer Grossen Rat hat Regierungspräsidentin Christelle Luisier Brodard ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Mandat ging an den Steuerexperten und Juristen Daniel Schafer in Genf. Er prüfte die Niederlassung und Steuerpflicht von Valérie Dittli in Bezug auf das kantonale und eidgenössische Steuerrecht.
In seinem Bericht kommt Schafer zum Schluss, dass sich Dittlis Steuersitz in dieser Periode in Oberägeri (ZG) befunden habe, wo sie auch ihre Steuern zahlte.
Schafer argumentierte mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts, wonach bei der Bestimmung des Steuersitzes auch die Familienbeziehungen, der Beruf oder die Ausbildung und der Zivilstand berücksichtigt werden müssen. Laut dem Bundesgericht sind bei ledigen Personen unter 30 Jahren die sozialen Bindungen zum Herkunftsort stärker als zum Arbeitsort und der Steuersitz folglich am Wohnort der Familie.
An der Medienkonferenz äusserte sich auch Dittli selber zu den Vorwürfen. Sie sei sich bewusst, dass völlige Transparenz von politisch Verantwortlichen gefordert sei. «Meine Steuersituation von 2016 bis 2021 war immer komplett legal», stellt sie fest. Sie erwähnte auch, dass diese Analyse identisch sei mit einem separaten Gutachten, das sie selbst in Auftrag gegeben habe.