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Revision der IV IV-Rente für Jugendliche nur als letztes Mittel

  • Die Invalidenversicherung (IV) soll Betroffene künftig enger begleiten. Das ist das Ziel der IV-Revision, die der Bundesrat heute vorgelegt hat.
  • Insbesondere Jugendliche sollen beim Übergang ins Erwerbsleben unterstützt werden. Renten soll erst zugesprochen werden, wenn alle Eingliederungsmassnahmen ausgeschöpft sind.
  • Im heutigen Stufensystem ist es für viele IV-Rentner nicht mehr attraktiv, zu arbeiten. Deswegen braucht es Anpassungen.

Der Bundesrat bleibt dabei: Er will trotz politischen Drucks nicht weiter sparen bei der Invalidenversicherung. Stattdessen will Sozialminister Alain Berset mehr tun, damit junge Menschen mit psychischen Problemen den Sprung in die Arbeitswelt schaffen.

Allem voran soll verhindert werden, dass junge Menschen in der IV landen, bevor sie im Arbeitsleben Fuss gefasst haben: «Niemand sollte sein Erwachsenenleben in einer Rente beginnen», sagte Sozialminister Alain Berset vor den Medien in Bern.

Mit der IV-Revision müsse entsprechend mehr getan werden, damit sich die Zahl junger IV-Neurentner nachhaltig verringert: «Der Bundesrat hat deswegen ein Grundprinzip im Gesetz verankert: Je jünger eine Person ist, desto intensiver müssen unsere Anstrengungen sein.»

Kein Mindestalter für IV-Bezug

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Gleichzeitig erteilte Berset bürgerlichen Forderungen eine Absage, ein Mindestalter für den Bezug einer IV-Rente festzusetzen und stattdessen befristete Taggelder einzuführen: «Die Zielsetzung ist zwar richtig. Und der Bundesrat hat die Idee auch diskutiert. Wir sind aber zum Schluss gekommen, dass es die teurere Variante wäre.»

Ich weiss, dass Fakten im postfaktischen Zeitalter keinen guten Ruf mehr haben. Aber die finanzielle Situation der IV ist heute gut.
Autor: Alain Berset Zur Kritik, die Revision koste zu viel

IV attraktiver als Arbeit

Um Jugendliche beim Übergang ins Erwerbsleben zu unterstützen, soll unter anderem das Beratungsangebot ausgebaut werden: Die IV kann nach den Plänen des Bundesrats auch Brückenangebote zur Vorbereitung auf die erste Berufsausbildung finanzieren. Eine Rente soll weiter erst zugesprochen werden, wenn alle Eingliederungsmassnahmen ausgeschöpft sind.

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Auch für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen soll das Beratungsangebot ausgebaut werden. Sie sollen frühzeitig erfasst und über die Eingliederung hinaus von der IV begleitet werden. Ein Personalverleih soll es Arbeitgebern erlauben, potenzielle Angestellte ohne finanzielles Risiko kennenzulernen.

Um einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit zu schaffen, will der Bundesrat zudem ein stufenloses Rentensystem für Neurentner einführen. Im heutigen Stufensystem sei es für viele IV-Rentner nicht mehr attraktiv zu arbeiten, so der Bundesrat.

Wie viel darf die Revision kosten?

Die Kritik von bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsverbänden, die Revision würde zu viel kosten, kontert Berset: «Wenn mehr Jugendliche eine Ausbildung machen und ins Arbeitsleben eintreten können, ist das eine Investition in die Zukunft.»

Besagte Investition sei auch finanzierbar, so Berset: «Ich weiss, dass Fakten im postfaktischen Zeitalter keinen guten Ruf mehr haben. Aber die finanzielle Situation der IV ist heute gut.»

Der Bundesrat nimmt denn auch die Parlamentarier in die Pflicht, die die Vorlage zur Sparvorlage umbauen könnten: «Sie müssen nun ihre Verantwortung wahrnehmen und eine ausgewogene Lösung finden.»

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