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Mindestlohn auch für grenznahe ausländische Betriebe
Aus Rendez-vous vom 14.12.2021. Bild: Keystone
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Revision des Entsendegesetzes Mindestlöhne: Nationalrat macht sich für nationale Regeln stark

Fünf Grenzkantone kennen Mindestlöhne. Geht es nach dem Nationalrat, sollen diese auch für Betriebe aus dem Ausland gelten – also etwa für den Küchenbauer aus Italien, der im Tessin eine Küche einbaut.

Lohndumping sei eine Realität im Tessin, sagt Nationalrat Fabio Regazzi (Mitte/TI) und lädt seine Kolleginnen und Kollegen im Parlament zum Raten ein. «Wissen Sie, wie hoch der durchschnittliche Stundenlohn in Italien ist? Im Piemont und in der Lombardei, zwei der wirtschaftlich stärksten Regionen Europas, liegt der durchschnittliche Stundenlohn bei 12 Euro.»

Das Tessin hingegen habe sich für einen Mindest-Stundenlohn von 20 Franken entschieden. Fast doppelt so viel. Er sei zwar kein Fan von kantonalen Mindestlöhnen, räumt Regazzi ein, der zugleich Präsident des Gewerbeverbandes ist – letzterer bekämpft die Vorlage vehement. Hier aber gehe es nicht um Mindestlöhne an sich, sondern um ihre Durchsetzung.

Die Tessiner Wirtschaft steht schon genug unter Druck.
Autor: Greta Gysin Nationalrätin (Grüne/TI)

Konkret: Kantonale Mindestlöhne sollten nicht nur für Schweizer Unternehmen gelten, sondern auch für ausländische Betriebe, die ihre Angestellten in die Schweiz schicken. Dies strebt die Revision des sogenannten Entsendegesetzes an. Sonst seien Schweizer Firmen benachteiligt, so die Nationalrätin und Gewerkschafterin Greta Gysin (Grüne/TI): «Italienische Firmen können so im Tessin noch billigere Dienstleistungen anbieten. Das ist schlecht für die Tessiner Wirtschaft, die wirklich schon genug unter Druck steht.»

Rechte Ratshälfte wollte Vorlage bodigen

Dafür brauche es aber keine Lösung auf Bundesebene, hält dem die Gegenseite von SVP, FDP und Grünliberalen entgegen. Sozialpolitik sei Sache der Kantone. Jeder Kanton könne selber in sein Gesetz schreiben, dass sein Mindestlohn auch für Firmen aus dem Ausland gelte, so Nationalrat Thomas Burgherr (SVP/AG). «Die Kantone sollen ihre Probleme und Differenzen selber lösen, anstatt gleich für alle zusammen eine bundesrechtliche Lösung anzustreben.»

Die Vorlage könnte dazu führen, dass aus EU/Efta-Staaten entsandte Unternehmen anders behandelt werden als Schweizer Unternehmen.
Autor: Daniela Schneeberger Nationalrätin (FDP/BL)

Die Kantone hätten ihre Mindestlöhne unterschiedlich geregelt und darauf könne man nicht einfach eine Bundeslösung aufpfropfen, sagt auch Nationalrätin Daniela Schneeberger (FDP/BL). Einzelne Kantone etwa sähen keine Sanktionen vor, wenn sich ein Betrieb nicht an Mindestlöhne hält. Also könne da nicht der Bund kommen und Sanktionen ausdrücklich für ausländische Firmen vorschreiben.

Sonst führe das dazu, so Schneeberger, «dass aus EU/Efta-Staaten entsandte Unternehmen anders behandelt werden als Schweizer Unternehmen, weil nur die ausländischen Arbeitnehmenden aufgrund des Entsendegesetzes sanktioniert werden können».

Mindestlohn-Initiative 2014 war chancenlos

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2014 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Mindestlohn-Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes mit über 76 Prozent Nein-Stimmen klar abgelehnt.

Fünf Grenzkantone hingegen haben sich für Mindestlöhne entschieden: Neben Genf, Neuenburg, Jura und dem Tessin, wo bereits ein kantonaler Mindestlohn gilt, hat die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Stadt im Juni ebenfalls einen Mindestlohn gutgeheissen.

Aber die rechte Ratshälfte unterliegt. Der Nationalrat beschliesst Eintreten – im Unterschied zum Ständerat. Dieser war im Herbst dagegen. Die Weichen stellt die Mitte-Fraktion. Sie stimmt in der grossen Kammer am Dienstag für Eintreten, nachdem die Ständeratsmitglieder der Mitte zuvor noch mehrheitlich dagegen votiert hatten.

Ständerat beugt sich erneut übers Geschäft

Das Thema geht nun zurück in den Ständerat. Und dort lässt Wirtschaftspolitiker Pirmin Bischof (Mitte/SO), Präsident der Mitte-Gruppe im Ständerat, die Tür einen Spalt weit offen: Nach wie vor hält er zwar fest, kantonale Mindestlöhne seien kantonal zu regeln.

«Deshalb ist der Ständerat bisher der Auffassung, dass es hier eine zusätzliche Bundeslösung nicht braucht, wenn der entsprechende Kanton seine Möglichkeiten nicht ausschöpft. Aber die Frage wird neu zu überprüfen sein in der Kommission», so Bischof.

Wie weit sollen kantonale Mindestlöhne auch auf Bundesebene geregelt werden? Diese Frage beschäftigt nun also noch einmal den Ständerat.

Rendez-vous, 14.12.2021, 12:30 Uhr

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