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Bundesrat will höhere Strafrahmen
Aus Tagesschau vom 25.04.2018.
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Revision des Strafgesetzbuches Vergewaltiger sollen doppelt so lange ins Gefängnis

  • Der Bundesrat will das Strafgesetzbuch revidieren. Gewalt- und Sexualdelikte sollen demnach künftig härter bestraft werden.
  • Die Mindestfreiheitsstrafe für Vergewaltigung soll zwei Jahre statt eines betragen, jene für schwere Körperverletzung ein Jahr statt sechs Monate.
  • Der Tatbestand der Vergewaltigung soll neu geschlechtsneutral formuliert werden und würde somit auch Vergewaltigungen von Männern umfassen.
  • Zudem sollen die Strafrahmen für Angriffe auf Beamte sowie für Vermögensdelikte angepasst respektive vereinheitlicht werden.

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Simonetta Sommaruga über weitere Massnahmen
Aus News-Clip vom 25.04.2018.
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Der Bundesrat will Gewalt- und Sexualstraftäter härter anpacken. Neben der Verdoppelung der Mindeststrafen bei schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung sollen Gerichte auch bei sexuellen Handlungen mit Kindern unter zwölf Jahren eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängen.

Angriffe in Gruppen auf Behörden und Beamte sollen mit mindestens 120 Tagessätzen Geldstrafe bestraft werden – heute sind es nur 30 Tagessätze. Weiter wird die Mindeststrafe beim gewerbsmässig begangenen Vermögensdelikten einheitlich auf sechs Monate Freiheitsstrafe festgelegt.

In anderen Bereichen soll der Strafrahmen gesenkt werden, so etwa bei falschen Anschuldigungen oder bei Fälschungen von Aufgeboten. Der Bundesrat hat eine entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet.

Forderungen aus den Räten aufgenommen

Justizministerin Simonetta Sommaruga erinnerte vor den Medien in Bern daran, dass das Strafgesetzbuch schon über 70 Mal revidiert worden sei.

Es sei aber nie in einem Quervergleich geprüft worden, ob die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und ob sie in einem vernünftigen Verhältnis zueinanderstehen. Das habe der Bundesrat nun gemacht: «Wir haben 85 der insgesamt 392 Artikel im Strafgesetzbuch angepasst.»

In einigen Punkten werden damit Vorstösse aus dem Parlament erfüllt. So ist zum Beispiel vorgesehen, Vergewaltigung unabhängig vom Geschlecht zu definieren. Heute ist ein Vergewaltigungsopfer per se weiblich. Bei Männern wird diese Tat als sexuelle Nötigung beurteilt und weniger hart bestraft.

Richter sollen strenger urteilen

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Der Bundesrat wolle den Gerichten ein ganz klares Signal geben, sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga: Nämlich, dass die bisherige Gerichtspraxis bei Sexual- und Gewaltdelikten zu lasch sei. So hat eine Auswertung aller Urteile zwischen 1984 und 2006 gezeigt, dass die Gerichte nur selten Strafen aussprechen, die sich in der oberen Hälfte des Strafrahmens befinden. Die meisten Strafen liegen weit unterhalb dieser Grenze.

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Bundesrat will Mindeststrafen erhöhen
aus Rendez-vous vom 25.04.2018. Bild: Keystone
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