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Justizministerin: Urheberrecht auch auf EU-Ebene sehr umstritten
Aus News-Clip vom 12.03.2019.
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Revision des Urheberrechts Diskussion über lukrative «Schnipsel» vertagt

Sollen Google und Facebook für Hinweise auf Artikel Gebühren an die Verlage leisten müssen? Der Ständerat will vorerst nicht über den neuen Kommissionsvorschlag entscheiden.

Der Ständerat ist bei der Revision des Urheberrechts nicht wirklich weitergekommen, hat aber die bisherigen Entscheide der grossen Kammer wie auch das «fein austarierte Paket» des Bundesrats gelobt. Die Vorlage werde das Urheberrecht an die Digitalisierung anpassen und die Kulturschaffenden aller Bereiche für ihre Erzeugnisse wieder besserstellen.

Grund für die Verzögerung im Ständerat sind Vorschläge, welche die eigene Kommission zur Abgeltung von Medienerzeugnissen durch Internetportale wie Google und Facebook eingebracht hat. Die Ideen seien auch mit Blick auf die in der EU laufende Diskussion zu wenig ausgereift, hiess es im Ständerat, der die Vorlage oppositionslos an die Kommission zurückwies.

«Schnipsel» sind Gold wert

Die umstrittene Ergänzung der Kommission: Google und Facebook sollen die Medienverlage abgelten, wenn sie journalistische Werke zugänglich machen. Es geht dabei vor allem um Textanrisse und Hinweise auf Artikel (Snippets), die den Internetnutzern in Diensten wie Google News angezeigt werden.

Denn die Internetplattformen können mit diesen Snippets – zu Deutsch Schnipsel – Daten für die Werbevermarktung gewinnen oder zu den Textanrissen Werbung platzieren und so Geld verdienen. Aus Sicht der Verleger Geld, das ihnen entgeht. Denn die Nutzer begnügen sich unter Umständen mit dem Textanriss im sozialen Netzwerk und klicken nicht auf den Link, der sie auf das Medienportal führen würde.

Auch die EU diskutiert neue Regeln

Über eine Entschädigungsregelung wird derzeit auch in der EU gestritten. Unter dem Titel «Leistungsschutzrecht» soll so die Medienbranche wegen wegbrechender Werbeeinnahmen geschützt werden. Die Kritiker bezweifeln, dass so die Probleme gelöst werden können. Justizministerin Karin Keller-Sutter wies darauf hin, dass die Regelung in der EU äusserst umstritten sei. In Deutschland gingen die Menschen auf die Strasse, weil sie um das freie Internet fürchteten.

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Ruedi Noser: Kommissionsvorschlag geht weiter als EU-Diskussion
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Der Vorschlag der ständerätlichen Kommission gehe sogar weiter als jener in der EU, betonte Kommissionssprecher Ruedi Noser (FDP/ZH). In Deutschland und Spanien, wo das Leistungsschutzrecht bereits eingeführt sei, habe es nicht zum Erfolg geführt. Die EU werde Ende März entscheiden, möglicherweise aber nicht abschliessend.

Isolation der Schweiz?

Mit der neuen Kommissionsvariante hätte die Schweiz das restriktivste Urheberrecht in Bezug auf das Internet, warnte Anita Fetz (SP/BS). Für die Umsetzung bräuchte es «Upload»-Filter. Das wäre laut Fetz weder im Sinne der Nutzer noch in jenem der Journalistinnen. Insbesondere kleine Verlage und freie Journalisten würden eingeschränkt.

Auch der Nationalrat hatte eine derartige Klausel zugunsten der Medienverlage diskutiert, dann aber deutlich verworfen.

Guten Kompromiss nicht gefährden

Pirmin Bischof (CVP/SO) hatte den Rückweisungsantrag gestellt. Er erinnerte daran, dass der Bundesrat bereits 2012 die Arbeitsgruppe Urheberrecht (Agur) mit allen wichtigen Playern eingesetzt hatte. Dies im Wissen um die Schwierigkeit, beim Urheberrecht die gegenläufigen Interessen unter einen Hut zu bringen. Agur habe den Kompromiss gefunden. Die Entscheide der Kommission wichen erheblich davon ab. Dafür brauche es eine gute Begründung. Diese soll die Kommission nun für eine nächste Runde liefern.

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