«Das ist eine Niederlage für die Konsumentinnen und Konsumenten», sagt Martin Schläpfer, Leiter Wirtschaftspolitik Migros. Der grösste Schweizer Detailhändler wollte dank einer Liberalisierung des Medikamente-Verkaufs seine Regale um allerlei Arzneimittel erweitern.
Nun begutachtete die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel, Swissmedic, 540 Produkte. Dabei wog sie ab, welche Arzneimittel in Selbstmedikation verwendet werden können, ohne die Patientensicherheit zu gefährden. Das Heilmittelinstitut schreibt: «Die meisten der überprüften Medikamente eignen sich nicht für die Selbstbedienung.»
Beratung weiterhin Pflicht
Neu fallen lediglich 94 zusätzliche Präparate in die sogenannte Abgabekategorie E. Sie sind also ohne Fachberatung frei zu erwerben: darunter fallen Produkte wie Bronchialpastillen, Merfen-Tinktur, Perskindol-Gel oder diverse Tees.
Über 500 Präparate werden hingegen nicht für den freien Verkauf freigegeben: beispielsweise Schlafmittel oder Präparate gegen Magenbeschwerden. Sie seien zwar meist unbedenklich zusammengesetzt, schreibt Swissmedic. Trotzdem müsse eine Fachperson erläutern, wie sie eingenommen werden müssen – gerade in Kombination mit anderen Arzneimitteln oder Krankheiten.
Auch für anthroposophische und homöopathische Mittel gibt es weiterhin keine Selbstbedienung.
Patientensicherheit grossgeschrieben
Der Drogistenverband sieht sich in seiner Kernkompetenz bestätigt. «Arzneimittel sind keine Konsumgüter. Es braucht Fachberatung, welche man in Drogerien und Apotheken erhält», sagt Elisabeth von Grünigen-Huber, Leiterin Politik beim Schweizerischen Drogistenverband.
Der Drogistenverband begrüsst denn auch den Entscheid von Swissmedic. Man stelle damit die Patientensicherheit ins Zentrum.
«Nun bezahlen Konsumenten einfach 20 Prozent mehr als in Deutschland, wo die Produkte frei erhältlich sind», ärgert sich hingegen Martin Schläpfer von der Migros. Mit den eigenen Forderungen habe man sich am deutschen Modell orientiert, von wo keine gesundheitliche Probleme bekannt seien. «Jetzt braucht es weiterhin für jede Salbe eine Beratung. Das entmündigt den Konsumenten.»
Zulassungsverfahren kritisiert
Der Bundesrat hatte eigentlich entschieden, den Zugang zu Arzneimitteln zu vereinfachen. Im September erliess er entsprechende Bestimmungen zur Umsetzung des revidierten Heilmittelgesetz, das ab 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Um die einzelnen Produkte zu überprüfen, zog die Bundesbehörde Swissmedic eine externe Expertenkommission bei. Darin vertreten waren der Detailhandel aber auch Apotheker, Drogisten und die Ärzteschaft
Die Migros zweifelt an der Unabhängikeit des Entscheids: «Es hat sich ein politisches Kartell gebildet, um den Detailhandel aus dem Medikamentengeschäft fernzuhalten. Damit wird reiner Branchenschutz betrieben. Das ist unschweizerisch.»
Mit den Vorwürfen konfrontiert, erwidert Swissmedic: «Die wissenschaftliche Beurteilung stützt sich auf klare Kriterien, die bekannt und publiziert sind.»
Und die Drogistenvertreterin Elisabeth von Grünigen-Huber fügt an: «Alle Betroffenen waren vertreten in der Fachexpertenkommission. Der Prozess verlief seriös und gleichberechtigt.»