Bei der Reform der Altersvorsorge spielt die Nationalratskommission ihren letzten Trumpf. Sie verzichtet auf die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre falls die AHV in Schieflage gerät.
Auch auf die Einschnitte bei den Witwen-, Hinterlassenen und Kinderrenten will die Kommission nun verzichten. Die Massnahmen hätten das finanzielle Ergebnis der Reform zwar deutlich verbessert, jedoch die Vorlage in einer Volksabstimmung in Gefahr gebracht.
Festhalten will die Kommission auch an der vom Nationalrat beschlossenen Mehrwertsteuer-Erhöhung. Zur finanziellen Stabilisierung der AHV hat die grosse Kammer zusätzlichen 0,6 Prozent zugestimmt. Der Ständerat will 1 Prozent.
Der Ball liegt nun beim Ständerat
Im zentralen Streitpunkt jedoch bleibt die Kommission hart. Es geht um den Ausgleich für Rentenausfälle, die durch die Senkung des Umwandlungssatzes entstehen. Der Ständerat hat dafür einen Zuschlag von 70 Franken auf neue AHV-Renten und höhere Ehepaar-Renten beschlossen.
Nun soll sich der Ständerat bewegen. Die bürgerlichen Parteien erwarten ein Entgegenkommen der kleinen Kammer.
Der Nationalrat berät Anfang nächster Woche ein letztes Mal über die Reform, dann ist die Einigungskonferenz am Zug. Diese setzt sich aus den 13 Mitgliedern der Ständeratskommission und einer ebenso grossen Delegation der Nationalratskommission zusammen.
Die Allianz aus CVP, SP und BDP, die sich für den AHV-Zuschlag einsetzt, sind in dem Gremium in der Mehrheit. Kommt eine Einigung zu Stande, muss die Vorlage noch die Schlussabstimmung am letzten Sessionstag überstehen. Voraussichtlich am 24. September kommt die Vorlage an die Urne.