Es war eine brutale Tat im Januar 2006 in Münchenbuchsee. Der kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei Bern notierte im Untersuchungsbericht «22 Kopfschwarten-Quetschwunden» und «erheblichen Blutverlust». Das Opfer verstarb an den schweren Verletzungen. Der 32-jährige Mann wurde zu Tode geprügelt.
Ernst Reber verteidigte den verantwortlichen Täter. Um die Tat zu rekonstruieren, gab es eine Tatortbegehung. «Es war grauenhaft. An den Wänden waren unzählige Blutspritzer zu sehen», erzählt Ernst Reber.
Suche nach dem Guten im Menschen
Für den 64-jährigen Anwalt gibt es keinen Fall, den er ablehnen würde. Denn: «Jeder Mensch, jeder Täter, hat einen guten Kern», sagt Ernst Reber.
Trotzdem lassen ihn die Taten nicht kalt. Insbesondere, wenn sie auch aus seiner Sicht nicht nachvollziehbar sind und das Opfer offenbar zufällig ausgewählt wurde. «In diesem Fall überlege ich mir, ob auch ich oder meine Angehörigen Opfer einer Gewalttat werden könnten.»
«Was ich glaube, spielt keine Rolle»
Ernst Reber verteidigte auch den sogenannten «Heiler von Bern». Der ehemalige Musiklehrer steckte 16 Personen vorsätzlich mit dem HI-Virus an und wurde zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Bis heute beteuert er seine Unschuld.
Deshalb war auch für Ernst Reber immer klar, dass er für einen Freispruch plädiert – unabhängig davon, wie glaubwürdig die Erklärungen seines Mandanten waren. «Was ich glaube, spielt keine Rolle. Wenn mein Mandant sagt, dass er unschuldig ist, dann ist es das, was für mich als Verteidiger zählt», erklärt Ernst Reber.