Seit Anfang Jahr sind im Kanton Zürich Rottweiler verboten. Nur die bereits existierenden Hunde dürfen weiterhin gehalten werden. In Zürich reiht sich dieses Verbot ein in eine Liste verbotener Hunderassen, wie etwa Pitbulls und Bullterrier. Und während der Schweizerische Rottweiler-Hundeclub das Verbot vor Bundesgericht anfechtet, hat das Zürcher Veterinäramt unterdessen mit den Prüfungen für Rottweiler begonnen.
Diese sogenannte Wesensbeurteilung soll sicherstellen, dass die bereits gehaltenen Rottweiler kontrollierbar sind und somit keine Gefahr darstellen. 306 Rottweiler leben im Kanton – und alle müssen zu dieser Wesensbeurteilung, wenn ihre Halterinnen oder Halter sie weiterhin legal halten wollen. Nur die ganz jungen und die ganz alten müssen nicht zu dieser Wesensbeurteilung. Beschlossen hat dies die Zürcher Regierung, nachdem es zwei Attacken von Rottweilern auf Kinder gegeben hat.
Im Norden Zürichs wird getestet
Auf einem umzäunten Gelände im Norden Zürichs testet das Veterinäramt des Kantons die Tiere. Sie müssen etwa verschiedenen Befehlen gehorchen, an der Leine laufen und sich auch mit anderen Hunden oder Joggern auseinandersetzen. Dann beurteilen kantonale Fachleute, ob und wie gut sie erzogen sind.
Sollten sie nicht gut erzogen sein oder Auffälligkeiten zeigen, verfügt der Kanton Massnahmen. Das könnten beispielsweise eine Maulkorbpflicht oder obligatorische Kurse sein.
Wenn die Massnahmen nicht helfen, könnte es sein, dass der Rottweiler eingeschläfert wird. Dies sei aber wirklich die allerletzte Option, sagt der Zürcher Kantonstierarzt Lukas Perler.
Die Zahl der Rottweiler sinkt bereits
Doch auch ohne Einschläfern hat sich die Zahl der in Zürich lebhaften Rottweiler seit Inkrafttreten des Verbots reduziert: Von ursprünglich 348 sank sie auf gegenwärtig 306. Einige Hunde dürften wohl gestorben sein, allerdings gaben einige Halter ihre Tiere auch weg oder zogen in einen Kanton ohne Verbot. Genauere Angaben dazu kann das Veterinäramt nicht machen.