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Rückerstattung von Tickets Bei Verschiebungen sind nicht alle Veranstalter kundenfreundlich

Wenn das Verschiebedatum nicht passt, gibt’s nicht immer Geld zurück.

«Wie viele Verschiebungen muss man eigentlich akzeptieren?» Diese Frage beschäftigt derzeit Festival- und Konzertbesucherinnen und -besucher landauf, landab: Denn wegen der anhaltend schwierigen Corona-Situation werden reihenweise Anlässe erneut um ein Jahr verschoben. In den meisten Fällen dürfte das unproblematisch sein: Viele freuen sich sehnlichst darauf, endlich wieder einmal ein Konzert oder ein Festival besuchen zu können. Doch was ist, wenn das Verschiebedatum nicht passt?

Recht auf Rückerstattung

Viele Veranstalter schliessen in ihren Geschäftsbedingungen (AGB) die Rückerstattung von Ticketpreisen bei Verschiebungen grundsätzlich aus. Dabei ist der Fall aus rechtlicher Sicht klar: Wenn eine Veranstaltung nicht stattfindet, kann man den Kaufpreis zurückverlangen. Das gilt auch bei Verschiebungen – und auch wenn in den AGB etwas Gegenteiliges steht.

Auf jeden Fall lohnt es sich, nicht die Faust im Sack zu machen: Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» wollte von mehreren Veranstaltern wissen, wie sie mit entsprechenden Anfragen umgehen. Mehrere Unternehmen sagen, man versuche allenfalls zuerst eine andere Lösung zu finden – beispielsweise ein Alternativ-Konzert – wenn Kundinnen und Kunden aber auf eine Rückerstattung bestehen würden, zahle man den Kaufpreis zurück. Und auch beim Ticketverkäufer Ticketcorner heisst es, man beobachte, dass viele Veranstalter Rückerstattungen anbieten würden, wenn das Verschiebedatum nicht passe.

Johannes Vogel, Geschäftsführer des Winterthurer Konzertveranstalters Allblues, sagt beispielsweise: «Es ist eine Frage der Kundenbindung.» Langfristig mache es sicher wenig Sinn, auf den Geschäftsbedingungen zu beharren. «Ich möchte ja unsere Kundinnen und Kunden auch an späteren Konzerten wieder begrüssen.»

Konsumentenschutz pocht auf volle Rückerstattung

Um eine Einbusse kommt man bei einer Rückerstattung derzeit aber kaum herum: So haben sich die Mitglieder des Veranstalter-Verbands SMPA darauf verständigt, bei Festivals zehn Prozent des Kaufpreises zurückzubehalten, bei Einzelkonzerten fünf Franken. «Dies für bereits geleistete Arbeiten und für den Rückabwicklungs-Aufwand», sagt SMPA-Präsident Christoph Bill.

Diese Handhabung wurde bislang von der Stiftung für Konsumentenschutz mitgetragen. Doch nun schwenkt der Konsumentenschutz um: Auf Anfrage sagt Geschäftsführerin Sara Stalder, die Situation sei nicht mehr wie vor einem Jahr: «Die Veranstalter und Ticketverkäufer wissen längst, dass die Situation fragil ist und bleibt.» Die Branche hätte deshalb Lösungen suchen müssen, um Rückerstattungen ohne administrativen Zusatzaufwand abwickeln zu können. «Aus diesem Grund erachten wir diesen Abzug als nicht mehr gerechtfertigt.»

Einzelne Veranstalter bleiben hart

Von den von «Espresso» angefragten Veranstaltern sagt etwa Gadget aus Zürich, bei Verschiebungen könnten Tickets nicht retourniert werden. Man weise Kundinnen und Kunden darauf hin, zu prüfen, ob sie eine Ticketschutzversicherung abgeschlossen hätten, «oder ob allenfalls eine andere von ihnen abgeschlossene Versicherung den Ausfall decken kann.» Zudem empfehle man die Wiederverkaufsplattform Fansale von Ticketcorner.

Die Stiftung für Konsumentenschutz empfiehlt in solchen Fällen, den Veranstalter allenfalls zu betreiben, wenn dieser nicht einlenke. Die Stiftung hat einen Musterbrief verfasst, mit dem sich Betroffene an den Veranstalter oder Ticketverkäufer wenden können.

Espresso, 21.04.21, 8:13 Uhr

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