- In den letzten sieben Jahren sind Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe um mehr als 80 Prozent zurückgegangen.
- Der Konsumentenschutz führt diese Entwicklung hauptsächlich auf den Einsatz von Werbeanruf-Filtern und auf schärfere Gesetze zurück.
Seit 2015 ist die Zahl der Beschwerden von 27'908 auf 2714 in der ersten Hälfte des laufenden Jahres zurückgegangen. Hochgerechnet auf das ganze Jahr dürften es für 2022 rund 5500 Beschwerden werden. Das ergab eine Auswertung der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen, wie es in deren Mitteilung heisst.
Seit 2012 sind Werbeanrufe trotz Sterneintrag strafbar. Gestattet sind Anrufe, wenn sich jemand damit einverstanden erklärt oder wenn eine Geschäftsbeziehung vorliegt. Die Durchsetzung dieser Bestimmung erwies sich laut Konsumentenschutz in der Praxis aber als schwierig.
Standardmässig aktivierter Filter gefordert
Obwohl mit der revidierten Fernmeldeverordnung seit dem 1. Juli vergangenen Jahres alle Telekom-Anbieter ihren Kunden einen Schutz vor illegalen Werbeanrufen anbieten müssen, ist dieser nicht automatisch. Während Salt und Quickline den Werbeanruf-Filter für alle Kunden eingeschaltet haben, müssen bei Swisscom und Sunrise die Kunden aktiv werden.
Viele Kunden von Swisscom und insbesondere Sunrise wissen noch nicht, dass sie den Werbeanruf-Filter einschalten müssen.
«Viele Kunden von Swisscom und insbesondere Sunrise wissen noch nicht, dass sie den Werbeanruf-Filter einschalten müssen», wird Konsumentenschutz-Präsidentin Nadine Masshardt in der Mitteilung zitiert. Aus Konsumentensicht wäre es aus ihrer Sicht wünschenswert, wenn diese Filter standardmässig aktiviert würden, denn sie seien das beste Mittel gegen illegale Werbeanrufe und auch Telefonbetrug.