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Hoffnung für Selbständig-Erwerbende
Aus Kassensturz vom 24.03.2020.
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Ruin oder schnelle Hilfe? Das Bangen der Kleingewerbler

Viele Selbständige dürfen arbeiten, haben aber kaum Kunden. Sie fallen durch die Maschen der Finanzhilfen des Bundes.

Vor einer Woche musste Silvia Gabin Ihren Coiffeursalon schliessen. Ihre Situation ist prekär: «Ich habe all meine Reserven in mein Geschäft gesteckt.» Keinerlei Einnahmen, ihr Konto ist überzogen. Andere leiden gleich stark: Wirten fehlen die Gäste, Musikern die Gagen, Eventfirmen die Aufträge. Letzte Woche hat der Bundesrat Hilfe angekündigt.

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Selbständige Coiffeuse Silvia Gabin: «Dieser Virus hat mir etwas das Genick gebrochen.»
Aus Kassensturz vom 24.03.2020.
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Corona-Erwerbsersatz

Selbständige wie Silvia Gabin sollen ein Taggeld erhalten, ähnlich der Arbeitslosenversicherung. Es soll 80 Prozent des Einkommens abdecken und ist auf maximal 196 Franken am Tag begrenzt. Den Erwerbsersatz gibt es aber nur für Betriebe, die schliessen mussten. Oder Kulturschaffende, die von abgesagten Veranstaltungen betroffen sind.

Viele Kleinunternehmer fallen jedoch durch das Sicherungsnetz des Bundes. Etwa Taxifahrer: Von 12'000 Fahrern in der Schweiz sind etwa 8000 selbständig. Sie dürfen weiterfahren, haben aber keine Kunden mehr. Gemäss Roman Künzler, von der Gewerkschaft Unia, ist der Taxibetrieb um 90 Prozent eingebrochen.

«Taxibetrieb einstellen»

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Gemäss Roman Künzler, Verantwortlicher Logistik und Transport bei der Gewerkschaft Unia, geht eine grosse Angst bei den Taxifahrern um: Sie können die Richtlinien des Bundesamts für Gesundheit nicht einhalten. Denn zwischen Fahrer und Kunde sind es nur 80 Zentimeter Abstand. Zudem kommen sie sich mehrfach beim Bezahlen und Ein- und Ausladen der Koffer gefährlich nahe. Viele Taxifahrer haben Angst, dass sie sich anstecken und den Virus auch verbreiten. Viele sind deshalb Zuhause geblieben und verstehen nicht, dass sie arbeiten sollen, wenn sie andere anstecken könnten. Roman Künzler von der Unia fordert deshalb: «Der Taxibetrieb muss aus Gesundheitsgründen eingestellt werden.»

Kein Umsatz und keine Finanzhilfe

Für Einbussen der Taxifahrer gibt es den Corona-Erwerbsersatz nicht. «Wir stehen zehn Stunden pro Tag, machen zwei Fahrten. Wir fühlen uns völlig im Stich gelassen», sagt Markus Kümin, Taxifahrer in Basel. Sein Kollege Cengiz Nergiz ist verzweifelt: «Ende dieses Monats kann ich meine Rechnungen nicht mehr bezahlen. Irgendwo muss Hilfe herkommen.»

Es gibt viele ungeklärte Fälle, wie Grafikerinnen und Künstleragenturen. Oder die Weinhandlung Hofer in Zürich. Sie hat offen, aber 95 Prozent weniger Umsatz, weil Bestellungen von Restaurants wegfallen: «Wir haben 600'000 Franken offene Rechnungen. Und kaum Einnahmen. Ich zahle zuerst die Löhne und schiebe alles andere nach hinten», sagt Geschäftsführer Stefan Hofer.

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Colette Nova, Vizedirektorin vom BA für Sozialversicherungen, erklärt, wie Betroffene vorgehen sollten
Aus Kassensturz vom 24.03.2020.
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Die wichtigsten Tipps für Betroffene zusammengefasst:

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  • Melden Sie sich bei Ihrer Ausgleichskasse und informieren Sie sich auf der entsprechenden Internetseite.
  • Laden Sie dort das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus, speichern Sie es als PDF und schicken Sie es weiter an Ihre Ausgleichskasse.
  • Momentan sind die Server aufgrund der grossen Nachfrage teilweise überlastet. Haben Sie keinen Zugriff auf das Antragsformular, können Sie es auch auf www.ahv-iv.ch herunterladen.
  • Eile ist nicht geboten, denn die Ausgleichskassen bezahlen die Leistungen für den Monat März anfangs bis Mitte April aus. Da alles neu ist, kann es zu Beginn vielleicht etwas harzen, ausbezahlt wird aber bestimmt.
  • Wichtig zu wissen: Der Corona-Erwerbsersatz bezahlt nicht den gesamten entgangenen Umsatz. Bei Selbständigerwerbenden wird die Leistung auf Basis des steuerbaren Einkommens verrechnet. Sollte das nicht reichen, müssen Betroffene allenfalls auf weitere Quellen zugreifen. Im Massnahmenpaket des Bundes gibt es zum Beispiel auch Bürgschaften, Kredite usw. Hilft auch das nicht über die Runden, besteht die Möglichkeit, sich an das Sozialamt zu wenden.

(Colette Nova, Vizedirektion vom BA für Sozialversicherungen)

Der Bund will nachbessern

Leise Hoffnung macht diesen Betrieben Boris Zürcher vom Staatssekretariat für Wirtschaft in einer Medienkonferenz in Bern: «Der Bund arbeitet daran, weitere Anspruchsgruppen in die Massnahmen zu integrieren.» Lange können Betroffene nicht warten.

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Colette Nova: «Zurzeit fallen einige Unterneher durch die Maschen unserer Hilfsmassnahmen. Wir werden das aber aufmerksam beobachten.»
Aus Kassensturz vom 24.03.2020.
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Zu hohe Miete? Rasch handeln!

Abwarten ist hier keine Lösung: Bei der Miete. Viele Gewerbler können sich die Miete ohne Einkommen schlicht nicht mehr leisten. Sowohl Mieterverband wie auch Hauseigentümerverband raten, zu handeln. Einfach keine Miete bezahlen ist keine Option.

Rechtlich sei nicht geklärt, ob eine behördliche Schliessung ein Mangel ist, für den die Mieter eine Reduktion verlangen können, so Martin Tschirren vom Bundesamt für Wohnungswesen. Deshalb müssten Mieter und Vermieter miteinander eine Lösung finden.

Balthasar Glättli vom Mieterinnenverband fordert von grossen Immobilienfirmen, Mieten zu erlassen: «Sie haben die Macht, mit dem Bund nachher auszuhandeln, wie sie dafür entschädigt werden.» Der Hauseigentümerverband ruft beide Seiten zur Solidarität auf. Es brauche situationsspezifische Lösungen.

Die wichtigsten Informationen zum Coronavirus:

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Kassensturz, 24.03.20, 21.05 Uhr

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