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Saisonnierstatut Vorurteile, Überfremdungs-Angst und versteckte Kinder

Das Saisonnierstatut regelte im 20. Jahrhundert die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte. Die Schweizer Wirtschaft profitierte. Doch die strengen Regeln sorgten für viel menschliches Leid.

Vito Bianchi ist Anfang der 1960er-Jahre ein junger Mann. Er verdient sein Geld in einem kleinen Dorf in Umbrien, Mittelitalien, als Holzhacker. Da gibt ihm ein Verwandter den Tipp: «In der Schweiz kannst du viel mehr Geld verdienen!» Im gleichen Monat noch macht sich der knapp 20-Jährige zum ersten Mal auf den Weg nach Basel, um zu arbeiten. Als Saisonnier. 

Ich hatte Mühe, konnte kein Deutsch, stammte aus einer ganz anderen Welt. Aber ich habe das durchgestanden.
Autor: Vito Bianchi Saisonnier

Zu dieser Zeit kamen viele Tausende Italienerinnen und Italiener in die Schweiz, um zeitweise in der Fremde zu arbeiten. Allein, ohne die Familie. Sie reisten für die Saison in die Schweiz, im Normalfall für neun Monate. Und man wünschte explizit keine Eingliederung dieser Arbeitskräfte. Sie sollten nach dem Ende der Saison wieder ausreisen.  

Eisenträger am Basler Rheinhafen

Das Saisonnierstatut galt ab 1934. Wirklich zum Tragen kam es aber erst später, nach dem 2. Weltkrieg. Die Schweizer Wirtschaft, verschont von den Zerstörungen des Krieges, hatte einen enormen Bedarf an Arbeitskräften.

Migrationsgesetze in der Schweiz: Saisonnierstatut

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Aufgrund des starken Wirtschaftswachstums nach dem 2. Weltkrieg stieg in der Schweiz die Nachfrage nach Arbeitskräften. Die Personen wurden vorwiegend aus Italien rekrutiert. Mit dem Gesetz über «Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer» von 1931 wurde das Saisonnierstatut geschaffen. Es galt als sehr restriktiv: Saisonniers sollten nur kurzfristig in der Schweiz arbeiten dürfen und später wieder in ihr Herkunftsland zurückkehren.

Sie sollten der Schweizer Wirtschaft als «Konjunkturpuffer» dienen: Wenn die Nachfrage nach Arbeitskräften sank, könnte man die Zulassungen für Saisonniers einfach einstellen. Das war eine Politik, die Beschäftigung anstrebte, aber nicht die soziale Integration der Saisonniers.

Später schloss die Schweiz mit Italien ein Migrationsabkommen ab, welches die Lage der Saisonniers etwas verbesserte. Das Saisonnierstatut wurde erst 2002 , mit der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU, abgeschafft.

Deshalb warben Schweizer Unternehmen gezielt Arbeiterinnen und Arbeiter aus dem Ausland an, vor allem aus Italien. Zwischen 1949 und 1998 wurden in der Schweiz fast sieben Millionen Arbeitsbewilligungen für Saisonarbeiterinnen und -arbeiter ausgestellt. Zu den Spitzenzeiten Mitte der 1960er- und dann noch einmal Anfang der 1970er-Jahre waren es jährlich fast 250'000.

Sie arbeiteten in der Gastronomie, in der Industrie, in der Landwirtschaft. Oder auf dem Bau, wie Vito Bianchi. Sein Einstieg als Ungelernter ist schwierig: «Ich hatte Mühe, konnte kein Deutsch, stammte aus einer ganz anderen Welt. Aber ich habe das durchgestanden. Und nach kurzer Zeit hatte ich mich besser angepasst.»

Auf einer Baustelle am Basler Rheinhafen schleppt er schwere Eisenträger für einen Einstiegslohn von 1.95 Schweizer Franken pro Stunde. Zum Vergleich: Der nominale Stundenlohn im Baugewerbe lag zu Beginn der 1960er-Jahre laut Suva-Statistik bei über vier Franken. 

Personen auf einem Zimmer.
Legende: Die Unterbringung der Saisonniers war meistens mehr schlecht als recht. ETH

Für die Unterbringung sorgt der Arbeitgeber – die Baufirma Marti. Zu sechst wohnen Bianchi und seine Kollegen in einer Dreizimmerwohnung in der Nähe des Badischen Bahnhofs. Ohne Dusche. 

Ungnädige Behörden, versteckte Kinder

Die Regeln für die Saisonniers waren streng: Ein Arbeitgeberwechsel während der Saison war verboten. Wie auch ein Wechsel des Wohnorts. Und die Familie in die Schweiz mitbringen durften sie auch nicht.

Ein neues Abkommen mit Italien 1964 brachte Verbesserungen. Es legte einen Weg fest, wie Saisonniers zu einer Jahresaufenthaltsbewilligung kommen konnten. Wer fünf Jahre in Folge eine komplette Saison in der Schweiz gearbeitet hatte, durfte einen entsprechenden Antrag stellen. Und wer die Jahresbewilligung erhielt, durfte – unter gewissen Bedingungen – beispielsweise auch die Familie nachziehen.

Doch eben, wer «nur» mit einer Saisonbewilligung einreiste, durfte das nicht. Wer Kinder hatte, musste diese in Italien lassen, bei Verwandten oder in Kinderheimen nahe der Grenze. Die Familien lebten getrennt. Wer das nicht aushielt, brachte die Kinder in die Schweiz. Illegal oder mit einem Touristen-Visum, das aber nicht lange gültig war. Die Kinder lebten dann versteckt in der Wohnung, durften nicht zur Schule.

Immer wenn Saisonniers nicht einfach Arbeitskräfte sind, sondern Menschen, wird das für die betroffenen Familien zum Problem.
Autor: Kristina Schulz Historikerin

In vielen Fällen zeigten sich die Schweizer Behörden ungnädig, etwa wenn Saisonarbeiterinnen während ihrer Zeit in der Schweiz ein Kind bekamen. Oder Saisonniers verunfallten oder krank wurden. Dann drohte die Ausweisung. Historikerin Kristina Schulz von der Universität Neuenburg fasst es so zusammen: «Immer, wenn Saisonniers nicht mehr einfach Arbeitskräfte sind, sondern Menschen, die genauso krank werden, Kinder kriegen, heiraten und Beziehungen führen, immer dann wird das für die betroffenen Familien ganz schnell zum Problem.»

«Jetzt brauche ich die Jahresbewilligung»

Die harte Haltung der Behörden war auch der Stimmung in der Bevölkerung geschuldet. Viele begegneten den südlichen Nachbarn mit Vorurteilen: Die lauten Italiener, im schlimmeren Fall sind sie diebisch, dreckig, faul. Die «Tschinggen». Die Angst vor der «Überfremdung» machte die Runde. Rechts-konservative Parteien und Verbände griffen das Thema auf, lancierten verschiedene Vorlagen.

Bekanntestes Beispiel ist die Schwarzenbach-Initiative, die den Ausländeranteil in der Schweiz auf maximal zehn Prozent beschränken wollte. In der Folge hätten Hunderttausende ausländische Arbeiterinnen und Arbeiter die Schweiz verlassen müssen. Die Initiative wurde 1970 abgelehnt, aber überraschend knapp, mit 54 Prozent Nein-Stimmen.

Gegen das Fremde

Kurz vorher, 1969, kommt mit Sohn Fabio das erste Kind von Familie Bianchi zur Welt. Und Vito Bianchi macht Druck bei seinem Chef: «Jetzt brauche ich eine Jahresaufenthaltsbewilligung.»

Bianchi erhält die Bewilligung. Und damit die Sicherheit, dass er seine Kinder in der Schweiz grossziehen und aufwachsen sehen kann. Bis 70 arbeitet er mit Unterbrüchen auf dem Bau. 2015 kehren Vito Bianchi und seine Frau zurück in die alte Heimat.

Porträt von Vito Biachi
Legende: Vito Bianchi: «An jeder Ecke haben wir gebaut. Häuser, Wohnungen, Tunnel, Brücken. Jesses Maria!» Bild: Ralph Hug

Schon bevor die Bianchis zurück nach Italien zügeln, endet die Geschichte des Saisonnierstatuts. 2002, mit der Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU. Der erlaubt, dass Menschen innerhalb des Schengenraums relativ problemlos in einem anderen Land als dem Heimatland wohnen und arbeiten können.

Inländervorrang statt Überfremdung

Auch wenn das Saisonnierstatut heute nicht mehr existiert, die Probleme, die die ausländischen Arbeitskräfte in den 1960er- und 1970er-Jahren hatten, sind heute noch akut. So haben Sans-Papiers, die ohne Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz leben und arbeiten, ganz ähnliche Schwierigkeiten wie die ehemaligen Saisonniers, obwohl die rechtliche Grundlage eine andere ist.

Und auch die Art und Weise, wie wir heute über Zuwanderung und Migration diskutieren, ist geprägt von den Debatten über das Saisonnierstatut, sagt Geschichtsprofessorin Kristina Schulz: «Da gibt es auch eine Kontinuität in den Akteuren, die das vorantreiben. Zwar ist der Begriff der Überfremdung nicht mehr so verbreitet. Wir sprechen heute eher über Inländervorrang oder Bedrohung durch Ausländer. Aber diese Diskussionen sind vorbereitet durch die Debatten der 1960er- und 70er-Jahre.»

Das Saisonnierstatut bleibt also bis heute spürbar. Und für Vito Bianchi auch sichtbar. Etwa, wenn er heute in seiner zweiten Heimat Basel eine Runde mit dem Auto fährt: «An jeder Ecke haben wir gebaut. Häuser, Wohnungen, Tunnel, Brücken. Jesses Maria!»

SRF 4 News, Zeitblende, 26.3.2022, 10:03 Uhr

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