- Am 12. Februar 2017 findet die Volksabstimmung über die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation bis zum 25. Altersjahr statt.
- Der Gesuchsteller muss integriert sein und eine Landessprache sprechen.
- Bei Annahme der Vorlage wäre das Verfahren kürzer. Einbürgerungstests oder Interviews vor der Einbürgerungskommission würden wegfallen.
- Bei einem Ja würde keine automatische Einbürgerung und kein Rechtsanspruch im Gesetz verankert.
Bedingungen einer erleichterten Einbürgerung : Ein Bewerber muss aus der dritten Ausländergeneration stammen, integriert sein, eine Landessprache sprechen und er darf keine Sozialhilfe beziehen.
Unterschied zur ordentlichen Einbürgerung : Einbürgerungs-Tests oder Interviews vor der Einbürgerungskommisison würden wegfallen. Das Verfahren wäre kürzer, der Schweizer Pass würde auch weniger kosten.
Die Konsequenzen : Bei einem Ja hätten mehr als 25'000 junge Ausländer der dritten Generation Zugang zur erleichterten Einbürgerung, schätzt der Bundesrat. Später sind es pro Jahrgang rund 2300 junge Menschen.
Unterschied zur letzten Abstimmung über die erleichterte Einbürgerung : Es würde kein Automatismus und keinen Anspruch eingeführt. Die jungen Ausländer der dritten Generation müssten selbst entscheiden, ob sie Schweizer werden wollen.
Position von Justziministerin Simonetta Sommaraga : «Es geht um junge Menschen, die hier die Schulen besucht haben, unsere Sprache sprechen, hier im Sportclub sind. Die Schweiz ist ihre Heimat. Für sie möchte man die Möglichkeit schaffen, ein erleichtertes Einbürgerungsverfahren zu schaffen. Wir wollen ja, dass junge Menschen, die hier leben, noch mehr Wurzeln schlagen. Mit der Einbürgerung ist das Gefühl verbunden, ich bin wirklich hier zu Hause. Ich kann hier mitgestalten.»
Kritik der SVP an der Vorlage: Erleichterte Einbürgerung sei unnötig. SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann sagt: «Wenn diese jungen Leute so gut integriert seien, dann sollen sie sich wie bisher auf dem normalen Weg einbürgern lassen.» Die Behörden würden den Schweizer Pass jetzt bereits zu leichtfertig vergeben. Bei der erleichterten Einbürgerung seien nicht einmal mehr Kantone und Gemeinden zuständig, sondern der Bund. «Gemeindebehörden sind näher beim Geschehen. Dass wir prüfen, wen wir einbürgern, das halte ich für ein Gebot der Stunde», sagt SVP-Vertreterin Steinemann.