- Der Nationalrat lehnt ein neues Gesetz zur Cybersicherheit in der Bundesverwaltung mit 117 gegen 68 Stimmen ab.
- Damit würde ein grosser und komplexer Apparat aufgebaut, hiess es im Nationalrat. Das koste zu viel.
- Bundesrat und Ständerat hatten sich für das Gesetz ausgesprochen. Noch ist das Gesetz nicht vom Tisch.
Der Bundesrat will dafür sorgen, dass Computersysteme in der Bundesverwaltung besser vor Angriffen und Missbrauch geschützt sind. Das geplante Gesetz fällt im Nationalrat jedoch durch. Die Ratsmehrheit zweifelt am Nutzen und fürchtet hohe finanzielle Folgen.
Der Handlungsbedarf wurde dabei aber von den meisten Rednern nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Erkannte Probleme sollten aber mit bestehenden Gesetzen und mit einer besseren Koordination beim Bund gelöst werden, erklärte Alois Gmür (CVP/SZ) im Namen der Kommission.
Ein Kritikpunkt waren auch die unklaren Kosten. Je nach Umsetzung müssten zwischen neun und 78 Stellen geschaffen werden, monierte David Zuberbühler (SVP/AR). Marcel Dobler (FDP/SG) forderte eine klare Kostenplanung mit einem Preisschild.
«Räte haben Budgethoheit»
Eine Minderheit sah dagegen einen klaren Handlungsbedarf für einen gesamtheitlichen Ansatz. Mit dem neuen Gesetz könnten die Sicherheitslücken geschlossen und die Koordination stark verbessert werden, argumentierte Carlo Sommaruga (SP/GE).
Nicht gelten liess er auch den Einwand, das Gesetz könnte sich zunehmend der Kontrolle des Parlaments entziehen. Die Räte besässen die Budgethoheit, die Kontrolle sei gewährleistet.
Balthasar Glättli (Grüne/ZH) argumentierte, es sei kurzsichtig, nur auf die Finanzen zu schielen und die Sicherheit davon abzukoppeln. Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen wie etwa Stromnetze seien kostspielig.
Bundesrat will günstiges Szenario
Verteidigungsminister Guy Parmelin plädierte vergeblich dafür, auf das Gesetz einzutreten. Dieses sei einer der Grundpfeiler der Cyberstrategie des Bundes. Parmelin räumte ein, das Gesetz sei technisch und kompliziert, müsse aber an die digitale Zeit angepasst werden.
Zu den Kosten sagte Parmelin, der Bundesrat sehe das günstigste Szenario vor, das er vorgeschlagen habe. Dies führe zu Kosten von fünf Millionen Franken pro Jahr.
Mit dem Entscheid des Nationalrates geht die Vorlage zurück an den Ständerat, der das Gesetz ohne Gegenstimme angenommen hatte.