Worum geht es? In der Schweiz gibt es bisher keinen eigenen Straftatbestand für Mobbing oder Cybermobbing. Einzelne Handlungen sind zwar bereits heute strafbar – etwa Beschimpfungen, Drohungen oder Nötigung. Diese Strafnormen greifen aber nur bei einzelnen Vorfällen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates schlägt deshalb vor, Mobbing als eigenen Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.
Was würde sich konkret ändern? Das neue Gesetz soll sowohl analoge als auch digitale Formen von Mobbing erfassen. Vorgesehen sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Neu soll beim Mobbing nicht mehr nur jede einzelne Handlung isoliert beurteilt werden. Entscheidend wäre vielmehr das Verhalten in seiner Gesamtheit. Wiederholte Schikanen, Demütigungen oder Herabsetzungen könnten damit strafbar werden, auch wenn die einzelnen Vorfälle für sich allein die Schwelle bestehender Straftatbestände nicht erreichen. Erfasst werden sollen etwa Fälle, in denen jemand über längere Zeit systematisch lächerlich gemacht, blossgestellt oder ausgegrenzt wird – beispielsweise durch Gerüchte, abwertende Kommentare oder das wiederholte Verbreiten peinlicher Inhalte.
Was sagt der Bundesrat dazu? Der Bundesrat hält das geltende Strafrecht für ausreichend, um Opfer von Mobbing zu schützen. Nach seiner Ansicht können die meisten Mobbinghandlungen bereits heute als Einzeltaten strafrechtlich verfolgt werden. Die Strafbarkeit scheitere in der Regel nicht daran, dass die Taten nicht vom Strafrecht erfasst seien, sondern an der Rechtsdurchsetzung: Täter handeln im Internet meist anonym, was die Strafverfolgung erschwert oder verunmöglicht.
Wie viele sind in der Schweiz von Mobbing betroffen? Laut der James-Studie 2024 der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften haben rund 30 Prozent der Jugendlichen bereits mindestens ein Element von Cybermobbing erlebt. Auch Erwachsene sind davon betroffen: Eine Studie des Bündnisses gegen Cybermobbing zeigt für die deutschsprachige Schweiz, dass Cybermobbing bei Erwachsenen von 13.6 Prozent im Jahr 2018 auf 25 Prozent im Jahr 2021 angestiegen ist – eine Verdoppelung innerhalb von drei Jahren. Durch Smartphones und soziale Medien hat das Phänomen eine neue Dimension erreicht: Inhalte verbreiten sich in Minuten und lassen sich kaum mehr löschen.
Wie handhaben es die Nachbarländer? Deutschland und Italien kennen keinen eigenen Tatbestand – Mobbing ist dort nur strafbar, wenn Einzelhandlungen bestehende Normen erfüllen oder die Intensität einer Nachstellung erreichen. In Österreich gibt es seit 2016 einen eigenen Straftatbestand gegen Cybermobbing. Strafbar ist dabei die «fortdauernde Belästigung» über Telekommunikation oder Computersysteme, etwa wenn ehrverletzende Inhalte oder intime Bilder über längere Zeit öffentlich verbreitet werden. Die Hürde für eine Verurteilung bleibt allerdings hoch: Trotz vieler Anzeigen kommt es in weniger als fünf Prozent der Fälle zu einer Verurteilung. Am weitesten geht Frankreich, das seit 2002 schrittweise eigene Tatbestände für Mobbing in der Arbeitswelt, im Alltag und in der Schule eingeführt hat.
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Wie geht es jetzt weiter? Die Kommission hat den Vorentwurf am 8. Mai 2026 einstimmig verabschiedet und gleichzeitig eine Vernehmlassung eröffnet. In diesem Verfahren können Kantone, Parteien und interessierte Organisationen Stellung nehmen. Bis ein allfälliges Gesetz in Kraft tritt, dürften noch einige Jahre vergehen.