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Der neue Einzahlungsschein ist da
Aus Tagesschau vom 09.06.2020.
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Schwachstelle QR-Code Ein neuer Einzahlungsschein mit Tücken?

Ab Juli wird der neue Einzahlungsschein im Einsatz sein. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Verzögerungen und Kritik an der Sicherheit. Die Entwickler sind nun zufrieden – und geben Auskunft über (noch) vorhandene Probleme und Fragen der SRF-Kommentatoren.

Ist es noch möglich, anonym an einen Verein zu spenden?

Wegen gesetzlichen Anforderungen ist ein Treiber der Einführung der QR-Rechnung ist, dass im Zahlungsverkehr vollständige Daten des Zahlers enthalten sein müssen. Insofern seien auf Basis einer QR-Rechnung keine anonymen Spenden möglich, sagt Julian Chan, Kommunikationsverantwortlicher der Six-Group.

Können Vereine noch Einzahlungsscheine versenden, auf denen der Zahlende Betrag und Adresse selbst reinschreiben kann?

Ja. Grundsätzlich erschwerten handschriftliche Ergänzungen die Verarbeitung von Zahlungsaufträgen, da deren Digitalisierung aufwändig und fehleranfällig ist, so Chan. In der Abstimmung, beispielsweise mit Vereinen, Spendenorganisationen und Gewerbetreibenden, habe sich allerdings schnell herausgestellt, dass mindestens der Betrag und die Angaben zum Zahler handschriftlich ergänzt werden müssen. So sind zum Beispiel Wurfsendungen von Spendenorganisationen nach wie vor möglich. Ebenso könnten Vereine einen Handbestand an QR-Rechnungen vorhalten, bei denen dann der Zahler den Betrag und seine Angaben handschriftlich ergänzen kann.

Ein QR-Code ist ein mögliches Einfallstor für Betrüger. Authentisch wirkende Rechnungen mit selbst generierten QR-Codes, als PDF-Datei verschickt, sind schnell gemacht. Was hilft dagegen?

Die Informationen, die im QR-Code enthalten sind, seien neben dem QR-Code in Klarschrift aufgeführt – das heisst, sie seien für jede Person lesbar, erklärt Chan. Nach dem Scannen des Codes erscheinen die Zahlungsinformationen auf dem Bildschirm in Klarschrift und müssen vom Zahlenden mit einem Klick oder Fingertipp bestätigt werden. Weiter können nur Gutschriften zugunsten von Schweizer und liechtensteinischen Konten erfolgen. Auch im maschinellen Scanning-Prozess kann der Inhalt des QR-Codes mit den Angaben im Klarschriftteil automatisch abgeglichen werden, da die Schriftarten maschinenlesbar sind.

Tagesschau, 9.6.2020, 19:30 Uhr;

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