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Schwangere als Risikogruppe Hebammen dürfen keine Fern-Sitzungen mehr abrechnen

Während des Lockdowns konnten Hebammen solche Konsultationen über die Krankenkasse abrechnen. Das geht nun nicht mehr.

«Es ist klar, für eine Schwangerschaftskontrolle muss eine Hebamme vor Ort sein. Eine solche Kontrolle kann nicht am Telefon stattfinden», sagt Andrea Weber, Geschäftsführerin des schweizerischen Hebammenverbandes.

Dennoch macht sie sich dafür stark, dass auch telefonische Beratungen von den Krankenkassen übernommen werden. Denn da Schwangere seit dem Sommer zur Corona-Risikogruppe gehören, hätten diese viele Fragen und Unsicherheiten, die eine Hebamme auch am Telefon mit der Schwangeren besprechen könne – ohne sie einem unnötigen Risiko auszusetzen.

«Telefonische Beratung wäre jetzt wichtiger denn je»

Während der ersten Welle im Frühling wurden telefonische Beratungsgespräche der Hebammen von der Krankenkasse übernommen. Nun in der zweiten Welle nicht mehr. Dies stösst bei Andrea Weber auf Unverständnis: «Jetzt in der zweiten Welle, wo viele in Quarantäne oder krank sind, wären solche Beratungsgespräche wichtiger denn je.» So würden sich weder die Schwangere noch die Hebamme einem Infektionsrisiko aussetzen.

Zwar dürfen Hebammen seit Juli zwei Stillberatungen per Telefon durchführen, jedoch keine Gespräche zur Geburts-Vorbereitung. «Für Fragen, die sich vor der Geburt eines Kindes stellen, kann die Stillberatung nicht genutzt werden.»

«Schwangere wissen, wie sie sich schützen können»

Für Ralph Kreuzer, Mediensprecher des Krankenkassenverbandes Curafutura, ist klar, dass bei einer Schwangerschaftskontrolle die Hebamme die Schwangere untersuchen muss. «Im Frühling, in der ausserordentlichen Lage, war die Situation eine andere. Damals musste spontan geregelt und entschieden werden.» Dies sei nun in der zweiten Welle nicht mehr der Fall. Die Schwangeren gehörten nun zwar zur Risikogruppe, sie wüssten nun aber auch, wie sie sich schützen könnten.

Derzeit sei es nur Psychiatern und Psychotherapeuten erlaubt, Konsultationen per Telefon abzuhalten. Dies, weil sich viele Patienten mit psychischen Erkrankungen nicht mehr aus dem Haus getrauen würden.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht keinen Handlungsbedarf: In einem Schreiben des BAG an den Hebammenverband, das «Espresso» vorliegt, heisst es, die Telefonberatungen der Hebammen während der ersten Welle seien nur eine Übergangslösung gewesen. Seit dem Ende der ausserordentlichen Lage, würden wieder die gleichen Regeln gelten, wie vor der Pandemie.

Espresso, 8.12.2020, 8.13 Uhr

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