Wer fährt, trinkt nicht. Neulenker müssen dieses Prinzip drei Jahre lang einhalten – so lange wie sie den Fahrausweis auf Probe haben. Für erfahrende Autofahrer gilt weiterhin die 0,5 Promille-Grenze.
TCS-Sprecher Stephan Müller findet dies nicht in Ordnung. Schliesslich würden für Junglenker schon jetzt während der Probezeit strenge Regeln gelten: «Wer in dieser Zeit einen Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz begeht, muss mit einem Ausweisentzug rechnen.»
Bei Fahranfängern genügt wenig Alkohol
Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung BfU verursachen Junglenker fast doppelt so viele Unfälle wie ältere Lenker. Stephan Müller vom TCS differenziert: «Die meisten alkoholbedingten Unfälle passieren bei über 0,5 Promille, nicht bei 0,2 oder 0,3. So gesehen macht diese Massnahme keinen Sinn. Sie ist einseitig und diskriminierend.»
Ein Alkoholverbot für Neulenker, nicht aber für erfahrene Autofahrer? BfU-Sprecher Daniel Menna sieht darin keine Ungleichbehandlung. Denn der Alkohol wirke sich unterschiedlich auf das Fahrvermögen aus: «Bei Neulenkern ist das Fahren noch nicht vollständig automatisiert. Es ist nicht die Routine drin, die man hat, wenn man schon ein paar Jahre Auto fährt.» Es genüge viel weniger Alkohol als 0,5 Promille, um die Fahrfähigkeit einzuschränken. Und dadurch steige auch die Unfallgefahr.
Hoffen auf eine neue Generation
Daniel Menna rechnet damit, dass es mit der neuen 0,1-Limite weniger Unfälle geben wird: «Gemäss unserer Schätzung ist es so, dass mit der Vorschrift 5 bis 10 Getötete und ungefähr 50 bis 70 Schwerverletzte pro Jahr vermieden werden könnten.»
Stefan Krähenbühl von der Stiftung Roadcross, die sich für Strassenverkehrsopfer einsetzt, sieht neben weniger Unfällen noch einen zweiten Grund für ein Alkoholverbot bei Neulenkern: «Es ist durchaus möglich, dass eine neue Generation heranwächst, für die Alkohol und Fahren klar nicht mehr zusammengehören, einfach weil sie es sich aus der Probezeit gewohnt sind, drei Jahre lang keinen Alkohol am Steuer zu trinken.»
Bei Alkohol am Steuer gilt ab Mitte dieses Jahres noch eine weitere Via-Sicura-Massnahme: Wer mit mehr als 1,6 Promille am Steuer erwischt wird, muss durch einen Verkehrsmediziner abklären lassen, ob er ein Alkoholproblem hat.