Das Gericht verurteilte den 37jährigen Mann nun wegen Mord und versuchten Mordes. Er muss der hinterbliebenen Frau sowie den zwei Töchtern des erschossenen Polizisten 155'000 Franken Genugtuung zahlen. Dem damals verletzten Polizisten muss er 155'000 Franken Genugtuung zahlen.
Der Staatsanwalt hatte eine lebenslängliche Haftstrafe wegen Mordes und versuchten Mordes gefordert. Der Verteidiger plädierte auf vollendete vorsätzliche Tötung und einfache Körperverletzung.
Kaltblütig in Hinterhalt gelockt
Der Mann hatte im Mai 2011 in Schafhausen im Emmental bei der Zwangsräumung seiner Wohnung einen Polizisten erschossen und einen zweiten verletzt.
Der im Dorf aufgewachsene Schweizer habe die beiden Polizisten, die den Betreibungsweibel begleiteten, heimtückisch und kaltblütig in einen Hinterhalt gelockt. Als die beiden die Schlafzimmertür der Wohnung aufstemmten, eröffnete der Mieter ohne Warnung das Feuer und verletzte den einen Polizisten mit einem Oberarmdurchschuss.
Der andere Polizist wurde in der Bauchgegend und im Brustbereich getroffen und verblutete noch am Tatort. Der Betreibungsweibel blieb unverletzt, ist aber noch heute stark traumatisiert. Er kann seine ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr ausüben.
Die Schüsse kamen aus einer Armeepistole. Diese hätte der Wohnungsmieter eigentlich gar nicht mehr besitzen sollen. Er hatte die Waffe nach der Ausmusterung aus dem Dienst aus medizinischen Gründen im Jahr 2007 nicht zurückgegeben. Niemand hatte ihn jedoch für die Abgabe aufgeboten. Verhaftet wurde der 37jährige kurz nach der Tat vom verletzten Polizisten und einer Verstärkung.