Ende April hat der Nationalrat beschlossen, dass keine direkten Bundessteuern und keine AHV auf dem Gewinn mehr bezahlen soll, wer ein landwirtschaftliches Grundstück verkauft. Er hat damit ein Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2011 umgestossen. Der Ständerat muss sich noch mit dem Gesetz befassen.
Deutlich höhere Steuerausfälle
Die eidgenössische Steuerverwaltung hatte berechnet, dass dem Bund mit dem neuen Gesetz Einnahmen von rund 400 Millionen Franken im Jahr entgehen. Aufgrund der neuen Schätzung von Wüest&Partner für die Jahre 2007 bis 2012 fürchtet die grünliberale Berner Nationalrätin Kathrin Bertschy, dass die Ausfälle des Bundes aber mindestens doppelt so hoch sind. «Der Planungsmehrwert ist ein Geschenk von 4 Milliarden, das über Nacht entsteht.» Das sei wahnsinnig viel, so Bertschy in der «Rundschau». «Wenn man dann auf Bundessteuer und Sozialabgaben verzichten soll, ist das grad nochmals ein Geschenk des Fiskus an die Baulandgewinner von gegen einer Milliarde Franken.»
Festzuhalten ist, dass die Bauern nach heutiger Regelung 25 bis 65 Prozent Gemeinde- und Kantonssteuern sowie Abgaben auf ihre Verkaufsgewinne bezahlen.
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Preisexplosion bei Einzonung
Die Immobilienberatungsfirma Wüest&Partner geht bei ihren Berechnungen von einem Durchschnitts-Bodenpreis von 450 Franken pro Quadratmeter Bauland aus. «Im Extremfall können die Bodenwerte nach der Einzonung bei 2000 Franken oder noch höher liegen», sagt Patrick Schnorf von Wüest&Partner.
Gemäss Schnorf steigt der Durchschnittspreis von Landwirtschaftsland bei einer Einzonung zu Bauland um das 64fache: von 7 auf 450 Franken pro Quadratmeter.
Bund schätzt vorsichtig
Die Eidgenössische Steuerverwaltung ging bei ihrer vorsichtigen Schätzung der Steuerausfälle von viel tieferen Gewinnen beim Verkauf von eingezonten landwirtschaftlichen Grundstücken aus. Nämlich von durchschnittlich 250 Franken pro Quadratmeter Bauland.