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Schweiz Ab 2016 herrscht Klarheit beim Zweitwohnungsbau

Auf Anfang 2016 tritt das neue Bundesgesetz über Zweitwohnungen in Kraft. Vor vier Jahren war die Volksinitiative angenommen worden. Beim Bau von neue Ferienwohnungen erhalten 440 betroffene Gemeinden wieder Rechtssicherheit und etwas mehr Spielraum für Baubewilligungen.

Neubau in Ardez (GR).
Legende: Der allfällige Neubau von Zweitwohnungen wird im neuen Zweitwohnungsgesetz definitiv geregelt. Keystone

Fast vier Jahre nach Annahme der Zweitwohnungsinitiative setzt der Bundesrat das neue Gesetz und die Verordnung über Zweitwohnungen am 1. Januar 2016 in Kraft. Es regelt nun definitiv, wo und unter welchen Bedingungen noch neue Ferienwohnungen gebaut werden dürfen.

Im März 2012 hatten sich die Stimmberechtigen dafür ausgesprochen, den Zweitwohnungsbau in der Schweiz zu beschränken. Gemäss dem Gesetz gilt für 440 Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent liegt, grundsätzlich ein Bauverbot für Zweitwohnungen. Das Wallis ist mit 98 Gemeinden betroffen, Bern mit 45, der Kanton Freiburg mit 12.

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Mehrere Ausnahmen und Erleichterungen

Mit dem neuen Gesetz erhalten die betroffenen Gemeinden Rechtssicherheit und etwas mehr Entscheidungsspielraum, teilte der Bundesrat mit. Dieser Meinung schliesst sich auch Thomas Egger an, der Direktor der SAB, der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für das Berggebiet.

Ab Anfang 2016 können in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent zwar weiterhin keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden. Es gibt aber mehrere Ausnahmen und Erleichterungen. Und um diese Ausnahmen haben die Tourismus- und Gebirgskantone nun jahrelang gerungen.

«So kann man fahren, auch wenn die Frist bis Anfangs 2016 nun grenzwertig kurz ist», bilanziert der bernische Justiz- und Gemeindedirektor Christoph Neuhaus.

Und der Walliser Volkswirtschaftsdirektor Jean-Michel Cina fügt an: «Die meisten Anliegen der Gebirgskantone sind berücksichtigt. Aber es wird so oder so eine gewaltige Bürokratie auslösen.»

Ab Anfang 2016 können in den betroffenen Gemeinden zwar weiterhin keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden. Es gibt aber mehrere Ausnahmen:

  • Erweiterungsbauten

    Bestehende Gebäude können erweitert werden, was nach geltender Verordnung nicht möglich war. Das neue Zweitwohnungsgesetz erlaubt nun den Ausbau von Wohnungen um bis zu 30 Prozent der Fläche , sofern keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen werden.

  • Umnutzung

    Bestehende Gebäude werden in Zukunft einfacher umzunutzen sein. Derzeit ist nur der Umbau von landschaftsprägenden Bauten ausserhalb von Bauzonen erlaubt. Neu sollen auch «schützenswerte und ortsbildprägende» Gebäude in Bauzonen umgenutzt werden können. Zulässig ist das dann, «wenn die äussere Erscheinung und die bauliche Grundstruktur des Gebäudes im Wesentlichen unverändert bleiben und wenn eine dauernde Erhaltung der Baute nicht anders sichergestellt werden kann», heisst es im Gesetz. Als Beispiele nennt die Verordnung ein zentral gelegenes Ofen- oder Waschhaus oder eine homogene Gruppe von Stallbauten zum Beispiel im Zentrum eines Walliser Dorfes.

  • Änderungen für alte Hotels

    Im neuen Gesetz wird die Umnutzung nicht mehr rentabler Hotels hingegen strenger geregelt. Diese dürfen nicht mehr vollständig, sondern nur noch zur Hälfte zu Zweitwohnungen umgebaut werden.

  • Touristische Wohnungen

    Die Ausnahmen für touristisch bewirtschaftete Wohnungen sind schon in der Verordnung vorgesehen. Diese betreffen Zweitwohnungen, die im Haus des Eigentümers liegen, sowie Zweitwohnungen im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs . Die Ausnahme für Wohnungen, die auf einer kommerziellen Plattform vermietet werden, wurden wegen des Widerstands der Initianten gestrichen.

  • Wohnungen für Erstwohnsitz

    Zulässig bleibt die Erstellung von Erstwohnungen, das heisst Wohnungen, die von Personen bewohnt werden, die ihren Erstwohnsitz in der betreffenden Gemeinde haben. Weiter ist der Bau von Wohnungen möglich, die Erstwohnungen gleichgestellt sind, wie beispielsweise solche zu Ausbildungs- oder Erwerbszwecken.

Bund baut aufwendige Kontrolle auf

Die neue Verordnung sieht vor, dass der Zweitwohnungsanteil mit den Daten des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) und des Einwohnerregisters ermittelt wird, die zu diesem Zweck miteinander verknüpft werden dürfen.

Auf dieser Grundlage wird das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) für jede Gemeinde feststellen und anschliessend veröffentlichen, ob ihr Zweitwohnungsanteil mehr als zwanzig Prozent beträgt oder nicht.

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