Das Parlament hatte sich im vergangenen Dezember für das neue Solidarhaftungsgesetz entschieden. Vor knapp zwei Wochen stellte der Bundesrat nun die Verordnung vor. Ab Montag ist diese bereits rechtskräftig.
Dann haftet der Erstunternehmer sowohl für alle seine Subunternehmer als auch wiederum für deren Subunternehmer. Konkret heisst das: Beauftragt eine Erstunternehmung eine Firma und diese gibt einen Teil der Arbeit an eine Firma weiter, haftet der Erstunternehmer für jeden Arbeiter in dieser Arbeitskette.
Arbeiten unterbrechen oder Risiko eingehen?
Soweit so gut. Doch den Schweizer Baumeistern geht das alles zu schnell. Sie fühlen sich überrumpelt. Die neuen Formulare und der administrative Aufwand mache ihnen zu schaffen, heisst es vom Baumeisterverband.
Der organisiert zwar nun im Eiltempo Schulungen, doch es «braucht noch einige Monate, bis das Gros der Bauunternehmer die neue Solidarhaftung im Griff hat», sagt Daniel Lehmann, Direktor des Schweizerischen Baumeisterverbandes. Bis dahin müsse der Erstunternehmer entweder die Bauarbeiten unterbrechen oder aber ein Risiko übernehmen, das er selber nicht abschätzen könne, so Lehmann.
Gewerkschaft hofft auf fairere Arbeitsbedingungen
Die Unia versteht den Aufruhr nicht. Die Baumeister hätten gewusst, was auf sie zukomme. «Es muss niemand ein Formular ausfüllen, wenn er weiss, dass sein Subunternehmer korrekt ist», sagt Hansueli Scheidegger von der Gewerkschaft.
Die Formulare versuche man nur zu bekommen, wenn man Angst habe, später zur Kasse gebeten zu werden, weil der Subunternehmer möglicherweise nicht sauber gearbeitet habe, so Scheidegger.
Die Unia hofft deshalb, dass das neue Gesetz vor allem präventive Wirkung zeigt und die Kette der Subunternehmer wieder etwas kürzer wird – faire Arbeitsbedingungen inklusive.