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Schweiz Abgebrochene Ausschaffung: Kritik an Zürcher Migrationsamt

Die abgebrochene Ausschaffung einer tschetschenischen Familie sorgt für Ärger. Für den Anwalt der Familie war die versuchte Ausschaffung rechtswidrig. Dokumente, die «Schweiz aktuell» vorliegen, zeigen: Polizei und Migrationsamt wussten über die Situation am Tag der Ausschaffung nicht Bescheid.

«Ich habe Albträume wegen der Ausschaffung, ich muss oft daran denken, was damals passierte» sagt Linda, das 10-jährige Mädchen der tschetschenischen Familie. Diese sollte vor gut drei Monaten ausgeschafft werden. Doch die Ausschaffung wurde abgebrochen. Die Familie ist weiterhin in Kilchberg (ZH).

Polizei war nicht informiert

Mehrere Polizisten verhafteten am frühen Morgen des 17. Septembers die tschetschenische Familie in Kilchberg. Der Vater war zu diesem Zeitpunkt bereits seit drei Wochen in der psychiatrischen Abteilung des Spitals Affoltern am Albis. Das Polizeiprotokoll, das «Schweiz aktuell» vorliegt, zeigt, dass die Polizei nichts davon wusste und «entgegen der Angaben des Migrationsamtes» den Vater nicht vor Ort verhaften konnte. Schliesslich wurde er, offenbar ohne Rücksprache mit dem Migrationsamt, im Spital verhaftet. Der Haftantrag wurde jedoch von niemandem unterschrieben.

Wurde die Sorgfaltspflicht verletzt?

Für Ronie Bürgin vom Unterstützungskomitee der tschetschenischen Familie sind die Abläufe der versuchten Ausschaffung skandalös: «Es ist offensichtlich, dass in mehrfacher Hinsicht die Sorgfaltspflicht verletzt wurde». Deshalb hat das Komitee, das von über 2000 Personen unterstützt wird, zusammen mit dem Anwalt Thomas Schaad eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.

Thomas Schaad weist darauf hin, dass er am Tag vor der Verhaftung eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichte. «Trotz diesem hängigen Verfahren sollte die Familie ausgeschafft werden – damit hätten die Behörden den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ausgehebelt».

Jürg Trachsel, Fraktionspräsident der SVP im Kantonsrat Zürich, widerspricht: «Es gibt einen rechtsgültigen Entscheid des Staatssekretariats für Migration, dass nach einer Rückkehr nach Tschetschenien keine Gefahr droht. Das gilt es zu akzeptieren.»

Das Migrationsamt, die Kantonspolizei sowie die Sicherheitsdirektion nehmen aufgrund des laufenden Verfahrens keine Stellung zu den Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Ausschaffungsversuch. Die Familie ist weiterhin in Kilchberg.

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