Die Schweiz war das einzige Land in Europa, das Asylgesuche auf seinen Botschaften im Ausland zugelassen hat. Dann beschloss das Parlament mit den dringlichen Änderungen im Asylgesetz, diese Möglichkeit ab dem 29. September 2012 abzuschaffen.
Wer direkt an Leib und Leben bedroht ist, kann jedoch ein Visum aus humanitären Gründen beantragen. Seither wurden erst sechs Visa dieser Art bewilligt, wie das Bundesamt für Migration (BFM) mitteilte. Drei Fälle sind zudem wegen Beschwerden vor Bundesverwaltungsgericht hängig.
Unklarheit über die Gründe
Über die Gründe für die bisher eher wenigen Anträge für solche Visa kann das BFM nur spekulieren. Eine mögliche Erklärung sei, dass zahlreiche Gesuchsteller noch in den Monaten vor September 2012 ein Auslandgesuch eingereicht hätten, heisst es.
Am 9. Juni muss das Stimmvolk über die dringliche Asylgesetzrevision entscheiden, weil dagegen das Referendum ergriffen wurde. Sagt das Volk Nein, so treten die Bestimmungen am 29. September 2013 wieder ausser Kraft.