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Eine Familie mit zwei Kindern beim Spielen
Legende: Neu sollen Erwachsene ab 28 Jahren Kinder adoptieren können. Keystone

Schweiz Adoptieren soll wieder gesellschaftsfähig werden

Die Zahl der Adoptionen ist in den letzten Jahren deutlich gesunken: 1980 gab es noch 1600 Adoptionen, heute sind es gerade noch 500. Ein Grund liegt im mittlerweile veralteten Adoptionsrecht. Dieses Recht will der Bundesrat nun modernisieren.

Der Bundesrat will das Adoptionsrecht modernisieren. Er übernimmt eine Forderung des Parlaments und will es gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen, das leibliche Kind des Partners zu adoptieren. Damit sollen Stiefkinder, die mit zwei Vätern oder zwei Müttern in eingetragener Partnerschaft aufwachsen, nicht mehr benachteiligt sein gegenüber Kindern von Ehepaaren.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga erklärt: «Der Schritt ist sicher wichtig, dass auch eingetragene Partnerschaften die jeweiligen Stiefkinder adoptieren können, weil sie ja schon in diesem Familienverbund leben.»

Lockerung für Konkubinatspaare?

Möglich ist für den Bundesrat eine weitere Lockerung des Adoptionsrechts: Er stellt zur Diskussion, ob es auch Konkubinatspaaren künftig möglich sein soll, ein Stiefkind zu adoptieren. Aber: Bei allen Formen von Adoption soll immer das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Und: «Gegen den Willen des biologischen Vaters oder der biologischen Mutter geht es nicht. Auch die Stiefkindadoption braucht deren Zustimmung.»

Eine Einzelperson darf bereits heute ein Kind adoptieren, wenn sie alle Bedingungen erfüllt. Konkubinatspaare können das nicht. Für sie soll es auch weiterhin unmöglich sein, ein fremdes Kind zu adoptieren. Dies, obwohl immer mehr Paare heute ohne Trauschein zusammen leben. «Die Gesellschaft muss immer wieder herausfinden, wie weit sie gehen will. Und ich denke, wir machen jetzt einen Schritt vorwärts. Vielleicht möchte man dann später auch noch weiter gehen.»

Künftig sollen auch jüngere Personen Kinder adoptieren können. Bisher lag das Mindestalter bei 35 Jahren, neu soll es bei 28 Jahren liegen. Und auch beim Adoptionsgeheimnis will der Bundesrat eine Neuerung einbauen: In Zukunft sollen leibliche Eltern die Identität ihrer Kinder erfahren – unter gewissen Bedingungen: «Wenn das volljährige Kind der Weitergabe der Personalien zustimmt, macht es damit den leiblichen Eltern möglich, über die Behörden ausfindig zu machen, wo ihr Kind ist und wie es ihm geht.»

Gemischte Reaktionen

Die Reaktionen auf die bundesrätlichen Vorschläge sind gemischt: Die Schweizer Bischöfe sind mit diesen Ideen unzufrieden, sie lehnen die Stiefkindadoption durch gleichgeschlechtliche Paare ab. Für sie braucht es in einer Partnerschaft immer Vater und Mutter.

Begrenzt zufrieden sind die Dachverbände der gleichgeschlechtlichen Organisationen und der Regenbogenfamilien. Sie fordern eine Gleichstellung in sämtlichen Lebensbereichen.

Und auch die SP ist begrenzt zufrieden mit den Vorschlägen der eigenen Bundesrätin. Nationalrätin Margret Kiener Nellen will im Parlament noch eine gesellschaftliche Diskussion führen und eine Mehrheit suchen: «Eine Mehrheit, welche eben auch diesen Schritt zur Volladoption sowohl bei gleichgeschlechtlichen Paaren als auch bei Paaren aus Frau und Mann für fremde Kinder zur Adoption vollziehen kann.» Die gesellschaftliche Diskussion zum Adoptionsrecht läuft nun an.

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