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Schweiz Ärzte sollen kranke Piloten melden dürfen

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl will prüfen, ob ein Melderecht auch in der zivilen Luftfahrt gelten soll.

Die Vertrauensärztin einer Fluggesellschaft meldet einen fluguntauglichen Piloten nicht, weil sie dem Arztgeheimnis untersteht. Das könnte auch in der Schweiz passieren – Ärzte sind grundsätzlich zum Schweigen verpflichtet.

Nun aber werden Stimmen laut, die eine Lockerung des Arztgeheimnisses bei Piloten fordern, wie die «SonntagsZeitung» schreibt. Der Präsident der Ärztevereinigung FMH, Jürg Schlup, verweist auf das Strassenverkehrsgesetz: Dieses regelt bereits heute, dass Ärzte fahruntaugliche Personen der Aufsichtsbehörde melden dürfen.«Das ist im Strassengesetz der Schweiz so eingebaut», so Schlup, «Nicht aber im Zivilluftfahrtsgesetz. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, ein Melderecht auch in der Zivilluftfahrt einzuführen.»

Widerstand gegen Meldepflicht

Er unterstützte aber nur ein Melderecht, nicht eine Meldepflicht, betont der FMH-Präsident. Das bedeutet: Der Arzt kann den alkoholkranken Chauffeur melden, ohne dass er dafür das Okay des Chauffeurs oder seiner Aufsichtsbehörde einholen muss. Eine Pflicht besteht allerdings nicht. «Eine Meldepflicht wäre kontraproduktiv», so Schlup.

Damit meint der oberste FMH-Arzt: Ein psychisch kranker Pilot, der genau weiss, dass ihn seine Ärztin bei der Airline meldet, wird sich vielleicht völlig verschliessen und der Ärztin gar nichts mehr anvertrauen.

Allerdings wird auch mit einem Melderecht das Arztgeheimnis bereits geritzt. Wie weit sich ein Patient, zum Beispiel ein Pilot, unter diesen Umständen seinem Arzt noch anvertraut, bleibt offen. Dennoch: Druck für eine zumindest schwache Lockerung des Arztgeheimnisses bei Piloten kommt jetzt auch aus der Politik. FDP-Nationalrat Kurt Fluri zum Beispiel, Mitglied der zuständigen Verkehrskommission, plädiert für eine Überprüfung der Lage: Er ist für ein Melderecht, warnt aber auch vor einer Pflicht. Diese bürde Ärzten zu viel Verantwortung auf.

Bazl will System neu überdenken

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl will nun prüfen, ob Änderungen nötig sind – in Absprache mit den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Flugsicherheitsbehörde. Bazl-Sprecher Urs Holderegger gibt dabei zu bedenken: «Im Falle des Germanwings-Piloten sieht es nach heutigem Kenntnisstand so aus, dass das System ausgehebelt wurde. Hier stellt sich die Frage, ob das System grösserer Reformen bedarf wegen eines sehr extremen Einzelfalles.»

Es ist das Dilemma nach jeder Katastrophe: Die Gesellschaft will Sicherheitslücken schliessen – und muss dabei aufpassen, dass neue Massnahmen im schlimmsten Fall nicht neues Unglück bewirken.

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