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Schweiz Affäre Nef: Ex-Polizist wurde zu Recht verurteilt

Die Affäre um Ex-Armeechef Nef sorgte landesweit für Schlagzeilen. Ausgelöst wurde sie durch einen ehemaligen Polizisten. Laut dem Urteil des Bundesgerichts hatte dieser die Polizeiakten damals publik gemacht. Dafür sei er zu Recht verurteilt worden.

Nun ist es amtlich: Der Zürcher Ex-Polizist, der die Affäre um den früheren Armee-Chef ausgelöst hat, wurde rechtmässig verurteilt. Zu diesem Schluss kam das Bundesgericht. Der Mann hatte stets bestritten, die Polizeiakten im Fall Nef weitergeleitet zu haben.

Freispruch verlangt

Das Zürcher Obergericht hatte den Ex-Polizisten Fredi Hafner 2012 wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Für das Gericht war erwiesen: Hafner hatte im Frühjahr 2008 Dokumente zur Strafuntersuchung gegen den damaligen Armeechef Roland Nef im polizeilichen Informationssystem (Polis) abgerufen.

Diese Akten habe Hafner anschliessend an einen Journalisten der «SonntagsZeitung» weitergegeben. Der heute pensionierte Polizist gelangte ans Bundesgericht. Er verlangte einen Freispruch. In seiner Beschwerde hatte er argumentiert, dass auch jemand anders die fraglichen Dokumente weitergegeben haben könnte.

Journalist mit Teilaussage

Laut Bundesgericht sind seine Einwände jedoch unbegründet. Gemäss Urteil hat sich das Obergericht eingehend damit befasst, ob auch ein anderer Beamter als Informant in Betracht kommen könnte. Das Gericht hat dies aber nach eingehender Würdigung aller Umstände verneint.

Ex-Polizist Fredi Hafner.
Legende: Hoffnungen zerschlagen: Fredi Hafner erlitt vor Bundesgericht eine Niederlage. Keystone

Erfolglos blieb ein weiterer Vorwurf des Ex-Polizisten. Hafner kritisierte, das Obergericht habe die Zeugenaussagen des Journalisten der «SonntagsZeitung» widersprüchlich und willkürlich gewürdigt. Dieser hatte zwar ausgesagt, die Unterlagen nicht von Hafner erhalten zu haben. Er äusserte sich aber nicht, wer ihm die Akten stattdessen zugespielt haben sollte.

Das Obergericht hatte bereits im Januar 2012 festgestellt, dass diese teilweise Aussageverweigerung nicht zulässig sei. Der entsprechende Beschluss des Gerichts war unangefochten geblieben.

Strafverfahren wegen Nötigung

Gegen Nef war 2006 ein Strafverfahren wegen Nötigung und weiterer Delikte gegen seine Ex-Partnerin eingeleitet worden. Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellte die Untersuchung im Oktober 2007 ein: Nefs Ex-Freundin hatte eine Desinteresse-Erklärung abgegeben. Der Ex-Armeechef zahlte ihr darauf eine Entschädigung.

Nef war im Juni 2007 vom Bundesrat zum neuen Armeechef gewählt worden, als das Strafverfahren noch hängig war. Anfang 2008 trat Nef dann das Amt als Chef der Armee an, im Juli trat er im Zuge des bekannt gewordenen Strafverfahrens zurück.

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