Das Ende der Tinner-Affäre: Ein im Nebenprozess zur Tinner-Affäre angeklagter Ingenieur ist am Bundesstrafgericht in Bellinzona (TI) freigesprochen worden. Der Mann förderte nicht die Herstellung von Kernwaffen. So urteilte das Gericht.
Der Freigesprochene bekommt eine Entschädigung von 35'000 Franken. Der Bund übernimmt zudem die Verfahrenskosten.
Die Bundesanwaltschaft wird eine schriftliche Begründung des Urteils verlangen, da es sich um eine bisher unbekannte rechtliche Situation handle, sagte der Bundesanwalt im Anschluss an den Prozess.
Erfolgreich gegen zwei Strafbefehle
Der Ingenieur war Ende 2012 zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 250 Franken sowie zu einer Busse in Höhe von 6000 Franken verurteilt worden. Gegen diesen Strafbefehl erhob er Einsprache. Im letzten Juli erliess die Bundesanwaltschaft einen zweiten Strafbefehl, der Angeklagte reichte erneut Einsprache ein.
Gemäss dem Strafbefehl der Bundesanwaltschaft hatte der Ingenieur ab Januar 2003 ein Steuersystem für Zentrifugen entwickelt, das in einer libyschen Urananreicherungsanlage zum Einsatz kommen sollte.
Für seine Arbeit erhielt der Mann ein Honorar von 30'000 Franken, überwiesen von Marco Tinner. Dieser investierte zusätzlich 100'000 Franken in das Unternehmen des Angeklagten.
Der heute 65-jährige Ingenieur sagte vor Gericht aus, dass er damals davon ausgegangen sei, dass die Steuerungsteile rein zivilen und nicht militärischen Zwecken dienten, und dass Marco Tinner eine Exportbewilligung vorgelegen habe.
Geständnisse der Tinners
Der Fall Tinner hatte die Schweizer Justiz und Politik zehn Jahre lang beschäftigt. Im Zentrum standen drei Mitglieder der Ostschweizer Familie Tinner: Vater Friedrich sowie dessen Söhne Marco und Urs. Die Ingenieure hatten lange mit Abdul Qadeer Khan zusammengearbeitet, dem «Vater» der pakistanischen Atombombe.
Die Tinners waren geständig, ihr Lieferant, der nun freigesprochene Ingenieur aber nicht. 2013 endete der Prozess gegen die Tinners mit einem Schuldeingeständnis und einer milden Strafe.