Das Bundesamt für Gesundheit und das Heilmittelinstitut Swissmedic gehen seit 2014 gegen unzulässige Frischzellen-Therapien vor. Nun ziehen sie ein Fazit der Aktion: Sie haben drei medizinischen Institutionen per Verfügung die Herstellung und die Anwendung von Frischzellpräparaten untersagt.
Der Bund war vor einigen Jahren auf den sogenannten Frischzellentourismus aufmerksam geworden. In China wurden nämlich vermehrt Visumgesuche gestellt zur medizinischen Behandlung in der Schweiz, zur Frischzellentherapie.
Zwar ergaben die Abklärungen laut Swissmedic, dass keine der untersuchten Institutionen Frischzellenpräparate im ursprünglichen Sinn – also aus noch lebenden tierischen Zellen oder Gewerbe – hergestellt oder den Patienten injiziert hatte.
Verfügungen erlassen
In fünf Fällen jedoch stellte Swissmedic fest, dass die Institutionen Frischzellpräparate, also aus tierischem Gewebe hergestellte Extrakte, herstellen oder an ihren Patienten anwenden. Eine Institution verzichte aufgrund der Ermittlungen des Bundes auf den Bezug dieser Präparate.
Gegen drei Institutionen erliess Swissmedic eine Verfügung, um die Herstellung und Anwendung der nicht zugelassenen Präparate zu unterbinden. Die betroffenen Institutionen reichten gegen die Verfügungen Beschwerde ein beim Bundesverwaltungsgericht (BVG). Die Entscheide sind noch hängig.
In einem weiteren Fall wurde das Präparat nicht als Arzneimittel angepriesen und fällt deshalb nicht unter das Heilmittelgesetz. Die zuständigen kantonalen Stellen sollen nun prüfen, ob die Präparate gegen das Lebensmittelrecht verstossen.
Importe unterbunden
Zwei Kliniken gaben an, dass sie gelegentlich in der Schweiz nicht zugelassene Frischzellpräparate importieren. Swissmedic unterband neu eingehende Importgesuche. Weiter beanstandete Swissmedic bei 14 Institutionen irreführende Darstellungen auf ihren Websites.
Swissmedic zieht ein positives Fazit der Aktion. Diese habe die Branche sensibilisiert. Auch künftig sollen solche Therapieangebote überwacht werden.