Die Kantone begrüssen den Vorschlag des Bundes, Jodtabletten vorsorglich auch an Personen zu verteilen, die mehr als 20 Kilometer von einem Atomkraftwerk entfernt wohnen. Sie fordern aber, dass die AKW-Betreiber für die Kosten aufkommen.
Noch unter dem Eindruck der Atomkatastrophe in Tschernobyl verteilte der Bund 1993 erstmals Jodtabletten an die Bevölkerung, die in unmittelbarer Nähe eines Atomkraftwerks wohnte. Später wurde diese Massnahme ausgedehnt auf alle Haushalte im Umkreis von 20 Kilometer. Nun will der Bund auch die Versorgung der restlichen Bevölkerung verbessern.
Bei einer AKW-Katastrophe müssen Tabletten innerhalb von zwölf Stunden an die Bevölkerung abgegeben werden. Doch in vielen Kantonen kann diese Frist nicht eingehalten werden.
Deshalb sollen künftig die Jodtabletten vorab verteilt werden. Die Kosten für die Verteilung sollen die Kantone tragen. Diese können entschieden, ob sie die Jodtabletten an die Bevölkerung verteilen oder ob die Bewohner sie selbst abholen müssen. Die Änderung soll ab 2014 in Kraft treten.