Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte die Anklage gegen das Brüderpaar im vergangenen Herbst eingereicht. Demnach sollen sich die beiden Kurden von der Schweiz aus an einer neuen Organisation mit terroristischer Zielsetzung beteiligt haben. Kopf der Gruppe sei Mullah Kreka gewesen. Mullah Krekar ist Gründer und ehemaliger Führer der Terrorgruppe Ansar al-Islam.
Die fragliche neue Organisation soll laut BA zur Unterstützung innerhalb des Al-Kaida-Netzwerkes angelegt gewesen sein. Zudem habe sie Internetplattformen zur Propagierung von Terroranschlägen und zur Verbreitung von Botschaften des Al-Kaida-Netzwerkes betrieben.
Klare Hinweise auf Beweise in den Akten fehlen
Gemäss einem Artikel in den Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» hat das Bundesstrafgericht die BA nun zu Ergänzungen aufgefordert. Laut dem Beschluss aus Bellinzona geht aus keinem der vorgelegten Dokument klar hervor, auf welche Beweisstücke sich die einzelnen Vorwürfe genau stützen.
Angesichts der grossen Aktenmenge und des umfassenden Sachverhalts sei ohne klare Hinweise auf die Fundstellen die Verteidigung erschwert und die Durchführung der Hauptverhandlung nicht möglich.