Vor sieben Monaten wurden für 234 Millionen Franken die zwei Aufträge zum Einbau der Bahntechnik im Ceneri-Basistunnel vergeben. Die Bahntechniker sollen die Tunnelröhren mit Schienen, Telekommunikation, Sicherungsanlagen und Fahrstrom ausstatten.
Nach der Vergabe legten zwei unterlegene Bietergemeinschaften vor dem Bundesverwaltungsgericht Rekurs ein. Das Angebot sei preislich nicht plausibel, meinten die Rekurrenten. Und vor allem: Die Anbieter hätten zu wenig Erfahrung mit ähnlichen Grossprojekten.
Mehr Zeit, mehr Kosten
Tatsächlich liegen zu wenig Referenzen vor, urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht. Die Alptransit Gotthard AG muss ihren Zuschlag deshalb neu beurteilen. Sie kann aber auch beim Bundesgericht Rekurs gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts einlegen.
Solange das nicht entschieden ist, bleibt unklar, welche konkreten Auswirkungen das Urteil hat. Schon früher hatte Alptransit gewarnt: Mit dem Rekurs sei die für das Jahr 2019 geplante Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels gefährdet. Zudem könnten Mehrkosten in Millionenhöhe drohen.