Auch wenn die Einführung des Frauenstimmrechts auf nationaler Ebene knapp 20 Jahre zurücklag: Eine Mehrheit der Innerrhoder erklärte am 29. April 1990 die Politik im Kanton ein weiteres Mal zur Männersache. Der Appell an die Gerechtigkeit des damaligen Landammanns Carlo Schmid verhallte.
Dass Schmid und alle anderen Befürworterinnen und Befürworter einen schweren Stand hatten, verdeutlicht der Zuspruch der Masse auf ein Votum eines Gegners direkt vor der Abstimmung.
Trotz oder eben gerade wegen des Drucks von aussen: Eine Mehrheit hielt die Hand ein drittes Mal gegen das Frauenstimmrecht auf.
Insbesondere für die Befürworterinnen war der Frust enorm.
Schliesslich sorgte das Bundesgericht für Gerechtigkeit: Aufgrund einer Beschwerde urteilte es Ende November 1990, dass der Ausschluss der Frauen vom Wahl- und Stimmrecht verfassungswidrig sei.