So lobt der Bericht von Amnesty International (AI), dass die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter seit März 2012 Zwangsrückführungen unabhängig überwachen lässt. Weiter seien Schritte unternommen worden, um Fesslungsmassnahmen beim Transport von Abzuschiebenden einzuschränken.
Dennoch hält der Bericht fest: «Die Diskriminierung ethnischer und religiöser Minderheiten sowie von Migranten in Gesetz und Praxis blieb bestehen.»
Amnesty Jahresreport 2013
Wichtige Abstimmung
AI nennt als Beispiele, dass Flüchtlinge in Schweizer Botschaften keine Asylgesuche mehr einreichen können und dass Wehrdienstverweigerung nicht mehr als Asylgrund gilt.
Beide Massnahmen sind Teil der dringlichen Asylgesetzrevision, über die das Volk am 9. Juni abstimmt. Würde das Volk die Verschärfungen ablehnen, wäre AI erleichtert, sagte Manon Schick, AI-Geschäftsführerin der Sektion Schweiz.
Wohlwollend anerkennt AI Bemühungen der Schweiz gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. So hiess das Parlament etwa ein Massnahmenpaket gegen Zwangsheirat gut. Zudem steht ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels.
Schick betonte, Amnesty habe viele Anstrengungen zum Schutz der Menschenrechte seitens der Schweiz festgestellt.