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Schweiz Apple weigert sich, Fundsachen-iPhones zu entsperren

Der Apple-Konzern lässt Käufer von Fundsachen-iPhones und –iPads auflaufen. Auch wenn der Käufer rechtmässiger Eigentümer des Geräts ist, weigert sich Apple, die sogenannte Aktivierungssperre des Vorbesitzers aufzuheben. Praktisch neue Geräte bleiben so unbrauchbar und müssen entsorgt werden.

«Jetzt habe ich einen Briefbeschwerer», meint ein frustrierter Käufer eines Fundsachen-Handys gegenüber «Espresso». Der Ursprung seines Frusts liegt in einem eigentlich sinnvollen Dienst von Apple: der iCloud.

Wer ein iPhone oder iPad kauft, kann darauf diesen virtuellen Datenspeicher aktivieren und innerhalb der iCloud auch die Funktion «Mein iPhone suchen». Damit lassen sich verlorene oder gestohlene iPhones übers Internet orten, die Daten löschen und das Gerät so sperren, dass es für Dritte unbrauchbar ist.

Früher entsperrte Apple Fundsachen-Handys

Bei der Firma Fundsachenverkauf landen Hunderte so gesperrter iPhones und iPads. Die Firma verkauft im Auftrag verschiedener Verkehrsbetriebe wie der SBB Fundgegenstände, welche innerhalb der vorgegebenen Frist von drei Monaten nicht abgeholt oder als gestohlen gemeldet wurden. Die Käufer sind dann rechtmässige neue Eigentümer der Gegenstände, wie ebensolcher iPhones.

Früher konnte der Chef von Fundsachenverkauf, Roland Widmer, solch gesperrte Fundsachen-iPhones bei Apple entsperren lassen. Dann stellte der Konzern den Service ein. Kürzlich erfuhr Widmer über Kunden, dass Apple Fundsachen-iPhones nun wieder entsperre.

So lancierte er eine Aktion und stellte den Käufern eine schriftliche Bestätigung aus, dass das Gerät nicht bei der Polizei als gestohlen gemeldet und der Käufer der rechtmässige Besitzer sei.

Apple weigerte sich aber weiterhin, die Aktivierungssperre aufzuheben. Den neuen Besitzern der Fundsachen-Handys wurde gesagt, man könne die Sperre aus Datenschutzgründen nicht aufheben. Zudem brauche es die Original-Kaufquittung des Geräts. Die Originalquittung eines Unbekannten aufzutreiben, der das iPhone verloren und nie abgeholt hat: eine schlicht unlösbare Aufgabe.

Und das Argument mit dem Datenschutz greift nicht: Bei Fundsachenverkauf werden alle Daten von den Geräten gelöscht. Danach besteht nur noch eine Verbindung vom iPhone zum iCloud-Konto des ursprünglichen Besitzers. «Es müsste also nur diese Verbindung gekappt werden», sagt Roland Widmer. Für Apple wäre dies kein Problem.

Fundsachenverkauf zieht Apple vor den Richter

Enttäuschte Käufer eines Fundsachen-iPhones werfen Apple im Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 vor, dass der Konzern die Aktivierungssperre nicht aufhebe, damit die Betroffenen ein neues iPhone kaufen müssten. Die Regelung sei auch aus Umweltschutzgründen daneben, da so neuwertige iPhones und iPads entsorgt werden müssen.

Das scheint Apple in Kauf zu nehmen. Gegenüber «Espresso» verweist der Konzern auf sein Recycling-Programm. Und Apple lässt es in dieser Sache offenbar auf ein Gerichtsverfahren ankommen: Zur Entsperrung solcher Fundsachen-iPhones benötige Apple eine gerichtliche Anordnung.

Roland Widmer von Fundsachenverkauf strebt nun einen Gerichtsentscheid an. Er habe Apple verklagt, sagt er gegenüber «Espresso». Ein Termin beim Friedensrichter sei auf den 7. September angesetzt.

Auch wenn das Vorgehen von Apple stossend sei, sieht «Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner vor Gericht keine grosse Chance. Apple habe mit dem neuen Eigentümer des iPhones keinen Vertrag. Deshalb müsse der IT-Gigant auch nicht dafür sorgen, dass dieser sein Gerät nutzen könne.

Käufer von gesperrten Fundsachen-iPhones und iPads müssen dennoch nicht auf den unbrauchbaren Geräten sitzen bleiben. Fundsachenverkauf nimmt die Geräte zurück.

Aktivierungssperre: Achtung beim Occasion-iPhones

Wer ein Occasion-iPhone oder -iPad kauft, soll zuvor immer überprüfen, ob die Aktivierungssperre ausgeschaltet ist.

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