Medgate wird ab kommendem Jahr nach telefonischer Konsultation neu auch Arztzeugnisse für ihre Patienten ausstellen. Das Attest wird aber nur dann beweiskräftig sein, wenn es vom Arbeitgeber akzeptiert wird, wie Medgate betont. Nach einer sechsmonatigen Pilotphase soll Mitte Jahr definitiv über die Einführung des Angebots entschieden werden.
Doppelspurigkeiten verhindern
«Wir sind für viele Kunden quasi der Hausarzt», sagt Medgate-Sprecher Cédric Berset. Viele Patienten würden am Telefon abschliessend behandelt, sie müssten eigentlich keinen Arzt mehr aufsuchen. Wenn sie aber ein Arztzeugnis für den Arbeitgeber brauchen, müssen sie trotzdem einen Termin bei ihrem Hausarzt vereinbaren.
So entstünden Doppelspurigkeiten, die unnötige Kosten generierten, heisst es von Medgate. Gleichzeitig sei der Gang zum Arzt für kranke Menschen oft mit Strapazen verbunden und das Ansteckungsrisiko für Mitmenschen werde erhöht.
Auch bei Hausärzten gang und gäbe
Im Sinne einer effizienten integrierten Versorgung sollen die Medgate-Ärzte deshalb im telemedizinischen Zentrum die Möglichkeit erhalten, ihren Patienten in gewissen Fällen ein Arbeitsunfähigkeits-Zeugnis auszustellen. Grundsätzlich sei dies den Ärzten in der Schweiz erlaubt. Viele Ärzte würden bereits heute telefonisch solche Zeugnisse ausstellen.
Darauf müsse vermerkt sein, dass es auf Grund einer telemedizinischen Beurteilung ausgestellt worden sei. Dies werde auch bei Medgate der Fall sein. Zwar sei der Arbeitgeber nicht verpflichtet das Zeugnis zu akzeptieren. Allerdings, betont der Medgate-Sprecher, sei das bei jedem Arztzeugnis so – auch wenn das Attest nach einem Praxisbesuch ausgestellt wurde.
Klare Richtlinien gegen Missbräuche
Um allfälligen Missbräuchen vorzubeugen, werden die Arztzeugnisse gemäss klar definierten internen Richtlinien ausgestellt. Trotzdem sei ein Missbrauch nie ganz auszuschliessen, gibt Berset zu. Er betont aber, dass clevere Betrüger auch einem Hausarzt eine Krankheit vortäuschen können. Um dem Missbrauch vorzubeugen wird Medgate einem Patienten telefonisch maximal zwei Atteste pro Kalenderjahr ausstellen.