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Schweiz Asbest-Urteil sorgt für Prozesswelle

Für Asbestopfer gelten bestehende Verjährungsfristen in der Schweiz nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im März entschieden. Seitdem wurden rund zehn neue Prozesse angestrengt. Weitere würden folgen, sagt der Präsident des Vereins für Asbestopfer und Angehörige.

David Husmann, der umtriebige Anwalt, der seit Jahren für die Rechte von Asbestopfern kämpft, ist überzeugt: Der Richterspruch aus Strassburg hat in der Schweiz in den letzten Monaten bereits sehr viel bewirkt. Von etwa 80 bis 100 neuen Fällen spricht der Präsident des Vereins für Asbestopfer und Angehörige.

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Das schlage sich in Gerichtsprozessen nieder. «Wir haben rund zehn neue Prozesse angestrengt.» Drei Asbest-Entschädigungsklagen sind beim Bundesgericht bereits hängig.

Dort wartet man auf Bundesbern, wo derzeit über die Verlängerung der Verjährungsfristen bei Personenschäden diskutiert wird.

Der Bundesrat will die Fristen von bislang 10 auf 30 Jahre erhöhen. Der Nationalrat beschloss 20 Jahre. Wann das Geschäft in den Ständerat kommt, ist noch unklar.

Mit 1000 weiteren Todesfällen wird gerechnet

Gleichzeitig laufen Gespräche mit der SUVA und der Industrie über die Schaffung eines Entschädigungsfonds für Asbestopfer. «Man soll dieses Problem mit Entschädigungen endgültig aus der Welt schaffen», fordert der Jurist. Der Bundesrat lehnt dies jedoch ab. Sollte eine Fonds-Lösung nicht zustande kommen, «werden wir eine Vielzahl von Fällen prozessieren müssen», sagt Husmann.

Die vermeintlich geniale Faser von einst ist zwar seit Ende der achtziger Jahre verboten, doch die gefährliche krebserzeugende Altlast zeigt immer noch Wirkung. Bis heute registrierte die SUVA über 1700 Todesfälle. Mit etwa 1000 weiteren wird noch gerechnet.

In Italien liege die Zahl der Asbestopfer noch höher, sagt Jurist Husmann. «Im hauptsächlich betroffenen Dorf leben 30‘000 Leute. Dort sind bereits 3000 an den Spätfolgen gestorben.»

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